Bei dem Beschaffungsvorgang handelt es sich um einen Grundstückskaufvertrag mit zusätzlicher Verpflichtung des Verkäufers auf dem erworbenen Grundstück sowie auf einem Nachbargrundstück des Auftraggebers ca. 148 Wohneinheiten durch schlüsselfertige Neuerrichtung herzustellen. Bei dem Vorgang
handelt es sich um ein Immobilienbedarfsgeschäft, das gemäß Art. 10 der EU-Richtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vom Anwendungsbereich des Vergaberechtes ausgenommen ist. Jedenfalls ist Wettbewerb durch ein Vergabeverfahren in dieser Konstellation nicht herstellbar, da das zu bebauende Grundstück von keinem anderen Wirtschaftseilnehmer angeboten werden kann. Die Auftraggeberin bzw. deren Konzernmutter veröffentlicht für Ankäufe ein Beschafferprofil unter:
http://www.howoge.de/unternehmen/ankauf-von-immobilien.html Stichwort „Projektentwicklungen (Wohnbau)“