258145-2020 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 106/2020 03/06/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen & Logistik (F), Beschaffung Technisches Facility Management, FE.EA 42
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: berlind.unger@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756888
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Präqualifikation für Leistungen der Deutsche Bahn AG – Präqualifikation Fachplanung Förder- und Maschinentechnik Personenverkehrsanlagen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen für Fachplanungsleistungen Förder- und Maschinentechnik Personenverkehrsanlagen in den Produktkategorien:
1. Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie und Maschinenrichtlinie,
2. Fahrschächte einschließlich transparenter Schachtgerüste,
3. Fahrtreppen/Fahrsteige,
4. kraftbetätigte Türen und Tore,
5. maschinentechnische Besichtigungseinrichtungen (Befahranlagen) aus.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt, welches ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert wird: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Facility Management und Umweltrelevante Dienstleistungen, eingestellt https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem BeschaffungTechnisches Facility Management, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung FacilityManagement und Umweltrelevante Dienstleistungen. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 187-383753
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/05/2020