258291-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Sozialforschung
OJ S 98/2021 21/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79315000 Sozialforschung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es sind konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegeberatung abzugeben. Zudem müssen Informationen zur Anzahl nachgewiesener Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI enthalten sein sowie zur Anzahl der Akteure und der von ihnen beschäftigten Beratungspersonen, die die genannten Beratungen in der eigenen Häuslichkeit durchführen. Es ist zu untersuchen, in welchem Umfang bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI die Empfehlungen zur Qualitätssicherung dieser Besuche umgesetzt werden und in welcher Weise die Beratungsbesuche bei Bedarf mit den weiteren Beratungsstrukturen, beispielsweise der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder den Pflegestützpunkten, kooperieren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen ist ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz zu bringen, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. Zudem ist ein Konzept für zwei Fallstudien vorzulegen, in denen Gute-Praxis Beispiele aus Regionen mit unterschiedlichen Pflegeberatungsstrukturen untersucht werden, um Einblick in die vorhandenen Weiterentwicklungsprozesse zu erlangen. Die für die Durchführung der Evaluation notwendigen Daten erhebt der Auftragnehmer. Daten der Pflegekassen zur Beantwortung einzelner in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführter Fragenkomplexe stehen ihm mit der amtlichen Statistik zur Verfügung und werden darüber hinaus von den Pflegekassen ab 2019 jährlich an den GKV-Spitzenverband geliefert, der diese dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt; hierbei handelt es sich nicht um personenbezogene Daten. Weiter sind auch Befragungen von Gruppen der Pflegeberatenden sowie der Nutzerinnen und Nutzer von Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in das Evaluationsverfahren zu integrieren sowie geeignete Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Qualitätsaspekten zu berücksichtigen, die über die Vorgaben der Richtlinien der Pflegekassen nach § 17 Abs. 1a SGB XI hinausgehen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation sind insbesondere Bewertungsschemata für die Zugänglichkeit der Pflegeberatung und ihre Wirksamkeit zu entwickeln. Da keine Vollerhebung vorgesehen ist, hat das vorzulegende Evaluationskonzept zudem ein begründetes Stichprobenkonzept für die Datenerhebung bei den in die Evaluation eingeschlossenen Pflegeberatungen zu enthalten, das länderspezifische und strukturelle Unterschiede berücksichtigt. Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung der Evaluation zu diesem Zweck erhobenen Daten sind spätestens mit der Abnahme des Endberichts vom Auftragnehmer an den Auftraggeber auszuhändigen. Vor der Übermittlung sind die Daten zu anonymisieren. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber keine personenbezogenen Daten übermitteln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, die genannten und übergebenen Daten und deren Kopien bei sich datenschutzkonform zu löschen und dem Auftraggeber spätestens mit der Abnahme des Endberichts einen Nachweis über die erfolgte Löschung zu erbringen.
Abgabetermin für den Endbericht ist der 13.1.2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Evaluationskonzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Mitarbeitenden / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 215-527285
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IGES Institut GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/05/2021