Es handelt sich um ein Alleinstellungsmerkmal der Auftragnehmerin nach § 14 (4) Nr. 2 b) und c) VgV. Die Software One Identity Manager wurde von der Firma One Identity entwickelt und in NRW von der Polizei in Betrieb genommen.
Die Auftragnehmerin ist alleinige Inhaberin der Urheberrechte an dem Produkt und daher das einzige Unternehmen weltweit, dass Kunden Nutzungsrechte an dem Produkt einräumen kann. Allein die Lizenzgeberin als Inhaber der Urheberrechte ist berechtigt, Eingriffe, Anpassungen und Änderungen im Quellcode des Produktes im Rahmen der Dienstleistungen vorzunehmen.