Beschreibung der Beschaffung
Der hsh portfoliomanagement AöR (im Folgenden pm genannt) obliegt die Aufgabe, von der HSH Nordbank AG zum Zwecke von deren Stabilisierung und zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen sowie nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) unter den Voraussetzungen des § 8b Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondgesetzes zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln. Zum 30. Juni 2016 hat die hsh pm ein Portfolio notleidender Schifffahrtskredite von der HSH Nordbank AG übernommen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es notwendig, dass die pm sich als schiffsfinanzierende Bank zusätzlich zu den Versicherungen, die der Schiffseigner abschließt, auch über ein weiteres Versicherungspaket, welches von den Banken direkt abgeschlossen wird, absichert.
Dazu gehören zum einen die Mortgagees Interest Insurance (MII) Versicherung, welche den Hypothekengläubiger gegen eine Zurückweisung von Versicherungsansprüchen des Schiffseigners aus Kasko und / oder Haftpflichtversicherungen bzw. Kriegsversicherungen absichert.
Zum anderen wird ebenfalls standardmäßig eine Mortgagees Interest Additional Perils Pollution Insurance (MAP) abgeschlossen. Diese Versicherung deckt das Risiko für den Kreditgeber ab, dass ein möglicherweise Auftretender Schaden nicht in voller Höhe durch die Haftpflichtversicherung des Schiffseigners gedeckt werden kann.
In diesem Zusammenhang hat die pm auf Basis eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb versucht, einen Versicherungspartner für die Mortgagees Interest Insurance (MII) und Mortgagee Interest Additional Perils Pollution Insurance (MAP) Portfolioversicherung zu gewinnen. Da sich jedoch kein Bieter beworben hat, aber die vorgenannte Versicherung zwingend notwendig ist, wird auf Basis dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung das Ziel verfolgt, mit dem aktuellen Vertragspartner für die MII/MAP-Versicherung einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen.
Die aktuelle Versicherung läuft bis zum 17. Juni 2021. Die Neuvergabe ist ab dem 18. Juni 2021 auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung für max. 4 Versicherungsperioden (jährliche Neueindeckung, ggf. bis 17. Juni 2025) vorgesehen.