Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen:
— ca. 10 840 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 22 150 h Sicherungsposten,
— ca. 10 000 m Feste Absperrung,
— ca. 400 m ATWS,
— ca. 850 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 600 h Schaltantragsteller,
— ca. 1 700 h Bahnübergangsposten und BÜ-Hilfsposten,
— ca. 1 250 h Helfer im Bahnbetrieb.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2020Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 224-551773
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/05/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Halle
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen:
— ca. 10 840 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 22 150 h Sicherungsposten,
— ca. 10 000 m Feste Absperrung,
— ca. 400 m ATWS,
— ca. 850 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 600 h Schaltantragsteller,
— ca. 1 700 h Bahnübergangsposten und BÜ-Hilfsposten,
— ca. 1 250 h Helfer im Bahnbetrieb.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2020Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Sicherungsleistung Havarie-Maßnahmen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
N8: Infolge des Winterwetters wurde eine Schneeberäumung der ZBA erforderlich. Dies bedingte ein Einsatz von Sipo und Sakra. Die ARGE Sicherung Äußerer Knoten Halle ist bereits für die Sicherung auf der Baustelle gebunden. Ein weiterer AN führe zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit der ARGE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Die Maßnahmen stehen in starker zeitlicher Abhängigkeit zueinander. Mit AN-Wechsel käme es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf, vermeidbaren Zusatzkosten und es stünden sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE Sicherung Äußerer Knoten Halle gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).