Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die zusätzlichen Leistungen werden auf der Grundlage von Auflagen der Naturschutzbehörden erforderlich. Zur Erlangung einer zeitnahen Planungssicherheit sind weitere Kartierleistungen zu erarbeiten.
b) Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Notwendigkeit der Sicherstellung der geplanten Ausführungstermine.
d) Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden.
Diese zusätzlichen Leistungen können zusammenhängend von dem bereits beauftragten AN umgesetzt werden. Das führt zu Synergieeffekten und damit zu entsprechenden Kosteneinsparungen.