260083-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 94/2022 16/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
Postanschrift: Kennedyallee 50
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-einkauf@daad.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e. V.
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag zur Unterstützung des DAAD Service-Desks
Referenznummer der Bekanntmachung: 009/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der DAAD schreibt die Unterstützung des DAAD Service-Desks für die Standorte Bonn, Berlin, Außenstellen und Informationszentren sowie für mobile Arbeitsplätze aus. Der Service Desk ist die zentrale Anlaufstelle bei technischen Beeinträchtigungen und Fragen zu allen IT-Themen. Er ist zuständig für circa 1.400 Mitarbeiter und Externe, die DAAD-PC oder -Notebooks nutzen.
Im Rahmen des 1st Level Supports soll kompetent zu folgenden Themen Hilfestellung geliefert werden: u. a. Office 365, MS Teams sowie Cloud-Services von Microsoft und weitere DAAD-Standardsoftware, die für die Endanwender relevant sind. Weiterhin soll systematisch Wissen im Zusammenhang mit Anfragen und Incidents dokumentiert werden, insbesondere zur Problembehebung.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der DAAD schreibt die Unterstützung des DAAD Service-Desks für die Standorte Bonn, Berlin, Außenstellen und Informationszentren sowie für mobile Arbeitsplätze aus. Der Service Desk ist die zentrale Anlaufstelle bei technischen Beeinträchtigungen und Fragen zu allen IT-Themen. Er ist zuständig für circa 1.400 Mitarbeiter und Externe, die DAAD-PC oder -Notebooks nutzen.
Im Rahmen des 1st Level Supports soll kompetent zu folgenden Themen Hilfestellung geliefert werden: u. a. Office 365, MS Teams sowie Cloud-Services von Microsoft und weitere DAAD-Standardsoftware, die für die Endanwender relevant sind. Weiterhin soll systematisch Wissen im Zusammenhang mit Anfragen und Incidents dokumentiert werden, insbesondere zur Problembehebung.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Team / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 036-093378
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 009/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag zur Unterstützung des DAAD Service-Desks
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: itec systems AG
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 500 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/05/2022