260112-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 94/2022 16/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Raab-Frank, Gertrud
E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de
Telefon: +49 87195224816
Fax: +49 87195224899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forsten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FORIS WPK 2022-25
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Teleservice und München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
IT-Dienstleitung
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswe-sen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förde-rung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
In der Startphase wird das Projekt durch den Auftraggeber vorgestellt und der Auftragnehmer macht sich im Zuge der Erfüllung erster Einzelaufträge mit den Komponenten des Projekts vertraut. Dazu ist an bis zu 5 Personentagen die Leistungserbringung am StMELF in München erforderlich. Aufgrund der reduzierten Bearbeitungsgeschwindigkeit wird diese Phase mit einem separaten Stundensatz vergütet.
Ort der Leistungserbringung:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Orts der Leistungserbringung, es sei denn es sind ihm Einzelaufträge bzw. Aufgabenpakete übertragen worden, die insbesondere den Zugriff auf das Produktivsystem erfordern bzw. bei denen der Datenschutz gewährleistet sein muss. Diese können nur am StMELF in München erledigt werden. Darüber hinaus ist die Anwesenheit in München in der Startphase (bis zu 5 Personentagen) sowie zu 1-2 Besprechungen pro Jahr erforderlich.
Ziele:
Ziel ist eine laufende und zeitnahe Anpassung der bestehenden Anwendung FORIS-WPK an neue Richtlinien oder an teilweise kurzfristig zu ändernde bzw. zu erweiternde Richtlinieninhalte. Damit ist die technische Umsetzung neuer bzw. geänderter Fördermaßnahmen / Geschäftsvorfälle auf der SAP-Plattform unter Verwendung der derzeit eingesetzten Module einschließlich der Einbindung in die vorhandene Anwendung „bpo-engine“ verbunden.
Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Positionen:
• Einbindung neuer oder geänderter Geschäftsprozesse in bestehende bpo-Anwendungen
• Entwicklung und Anpassung von ABAP-Programmen
• Entwicklung bzw. Anpassung von Kundentabellen und Datenbankstrukturen
• Einbindung neuer oder geänderter PSP-Elemente (Budgets) in die Prozessbearbeitung
• Anpassungen der bestehenden Kassen-Schnittstellenanbindung Forst. Die automatische Abrechnung der Finanzierungsanteile in FORIS-WPK und die Verbuchungen aller Auszahlungen auf die entsprechenden Buchungsstellen für GAK- und Landesmittel ist Voraussetzung für die Übernahme der Daten in das ZAP (vgl. Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Auszahlungen) aufgrund neuer bzw. geänderter Geschäftsvorfälle
• Anpassung der bestehenden Schnittstelle zu BayWIS.
• Entwicklung weiterer Schnittstellen in SAP
• Anpassung und Ausbau des bestehenden Berichtswesens (SAP-Standard-berichte, ReportPainter, ReportWriter sowie Eigenentwicklungen)
• Einbindung neuer / geänderter Geschäftsvorfälle in das Berichtswesen
• Anpassung bestehender SAP-Script bzw. Smart Forms-Formulare
• Anpassung bestehender und Erstellung neuer Formulare mit Adobe Interactive Forms (Adobe LiveCycle Designer 11.0) inklusive JAVA-Programmierungen
• Archivierung und Historisierung der erstellten Formulare
• Optimierung von Systemlaufzeiten (Schwerpunkt: Berichtswesen)
• Qualitätssicherung und Dokumentation
• Beginn der Fehlerbehebung spätestens nach 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten (z.B. bei akuten Fehlern im Produktivsystem P3F oder zu den jährlichen
Kassenschlussterminen)
• Reguläre Anpassungen müssen im Lauf einer Woche begonnen werden.
• Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt durch den Auftraggeber mittels Einzelauftrag. Vom Auftraggeber erstellte Fachfeinkonzepte sind in FORIS-WPK zu entwickeln und
umzusetzen. Vom Auftraggeber erstellte Grobkonzepte sind vom Auftragnehmer zu analysieren, auf technische und effiziente Realisierbarkeit zu prüfen und mögliche
Umsetzungsvarianten vorzuschlagen. Diese Lösungsvorschläge sind mit Aufwandsschätzung an den Auftraggeber zu übermitteln.
• Wissenstransfer (keine Schulungen)
Hervorzuheben ist als weitere Anforderung, dass alle Änderungen im Beleg-fluss des SAP-Systems lückenlos und dauerhaft dokumentiert sein müssen („Antragshistorie“).
JIRA soll auch künftig für das Workflow-Management verwendet und vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Nach Vertragsende müssen die JIRA-Daten dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Präsentationsgespräch:
Von den Bietern mit den wirtschaftlichsten Angeboten (nach der Wertung von Preis und vorstehenden Leistungskriterien) wird erwartet, dass der vorgesehene technische Ansprechpartner an einem ca. 1 - 2 stündigen Präsentationsgespräch (voraussichtlich KW 16; in Worten 19.04. - 22.04.2022) teilnehmen kann. Unter Umständen kann sich dieser Termin des Präsentationsgespräches auf einen Termin in KW 17 verschieben.
Hierfür erfolgt eine separate Einladung - voraussichtlich spätestens am Freitag, 08.04.2022.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien (25% Beschreibung der Kenntnisse / Erfahrungen des technischen Ansprechpartners); 25% Wertung des Präsentationsgespräches _ Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot . Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung mit einem Schwankungsbereich von 10%. - Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-089513
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
FORIS WPK 2022-25
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: msg systems ag
Postanschrift: Robert-Bürkle-Strasse 1
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/05/2022