Zusätzliche Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.
Die Gemeinde Salzweg schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
— § 47 HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ und § 47 HOAI „Verkehrsanlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Gemeinde Salzweg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen abschließen.
Soweit die Leistungen von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, – Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die jeweiligen Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied,
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen.
Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
Für Freianlagen, Verkehrsanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.