Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Baumaßnahme wird in einem Taktstraßenprinzip durchgeführt. Das Zusammenspiel vieler unterschiedlicher Faktoren der einzelnen Arbeiten wurde auf Basis von Vergleichswerten errechnet. Am Ende der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Risiken noch einer weiteren Gegensteuerungsmaßnahme bedürfen. Es soll in Form eines Feldversuches alle Gegebenheiten (Bauablauf, Entsorgung, Sicherheit, Materialverhalten, Einbauzeiten, etc.) plausibilisiert und kontrolliert werden.