Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1. Objektleiter: montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar gem. Pkt. 3.2 der LB
2. Stationärer Sicherheitsdienst - Objektschutz/Separatwachdienst: Einfachbesetzung: ganzjährig und 24 Stunden am Tag, von montags bis sonntags (einschließlich Feiertage) durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr gem. Pkt. 3.3 der LB
3. Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst: Einfachbesetzung: montags bis sonntags einschließlich feiertags 2 Kontrollen/Streifen in der Zeit von 21:00 bis 04:00 Uhr, Der Kontrollgang dauert jeweils/mindestens 90 min gem. Pkt. 3.4 der LB
4. Notruf-Service-Leitstelle (NSL): Aufschaltung in der Zeit von montags bis freitags von 15:00 bis 07:00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr (24h) gem. Pkt. 3.5 der LB
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
- Wächterkontrollsystem gem. Pkt. 4.2 der LB. Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an 14 markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Dabei hat die AG das Recht, die Positionierung der Kontrollpunkte während der Vertragslaufzeit durch den AN anpassen zu lassen. Das Wächterkontrollsystem muss aus den folgenden Komponenten bestehen: Mobiler Datenleser (Scanner); Stechstellen oder Kontrollstellen; Geräte zur Auslesung oder Programmierung der Geräte sowie zur Übertragung der Daten zum PC; Software zum Verwalten und Dokumentieren der erfassten Daten.