26176-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Zugüberwachungssystem
OJ S 12/2021 19/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: torsten.severin@bvg.de
Telefon: +49 30-256-20329
Fax: +49 30-256-4920329
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
EStw U2 (Lu-Sp)
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0043-2019
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34943000 Zugüberwachungssystem
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung und Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerkes für die U2 im Stellbereich Lu-Sp.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 13 340 158,60 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34943000 Zugüberwachungssystem
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung von Zugsicherungsanlagen durch Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung des U-Bahn-Stellwerkes U2 Alexanderplatz (A) (Innen- und Außenanlagen) unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Die technische Ausführung des Stellwerkes erfolgt in elektronischer Technik. Die Erneuerung umfasst die 5 Stellbereiche Rosa-Luxemburg-Platz (Lu), Alexanderplatz(A), Klosterstraße (Ko), Märkisches Museum (Mk) und Spittelmarkt (Sp). Die Anbindung der Stellwerke an das Leit-, Informations- und Sicherungssystem (LISI) erfolgt über das vorhandene Fernsteuerungssystem Command 900 der Firma Thales. Die Integration ist vom Auftragnehmer über eine bidirektionale Kommunikationsschnittstelle nach den Parametern der Schnittstellenspezifikation Sahara 2.2 BVG sicherzustellen. Die Schnittstellenspezifikation wird der Ausschreibungsunterlage beigelegt. Der Leistungsumfang beinhaltet u. a. die Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von Tunnellichtsignalen und Zugortungssystemen für den U-Bahn-Betrieb mit einer Zugfolge von 90 Sekunden. Das zu erneuernde Stellwerk weist drei Schnittstellen zu benachbarten Stellwerken der Bauform SICAS 3216 der Fa. Siemens AG, Bauform Sp Drs 60 der Fa. Siemens AG sowie der Bauform SICAS ECC der Fa. Siemens AG auf. An diese Stellwerksbauformen ist das zu liefernde EStw anzupassen. Die hierzu notwendigen Änderungen in den angrenzenden Stellwerken werden vom AG bei dem jeweiligem Hersteller gesondert beauftragt. Die angebotene Technik muss als Gesamtanlage der Sicherheitsstufe SIL4 gemäß EN 50129 entsprechen. Sie muss die Vorschriften der in Deutschland geltenden Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung (BoStrab) einhalten. In Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt die Abnahme der zu erneuernden Stellwerke durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) Berlin gemäß § 60 / § 62 BoStrab auf der Grundlage des geltenden Personenbeförderungsgesetzes (§54). Die vom Ersteller zugesicherten Kennwerte für die tatsächliche Verfügbarkeit des Stellwerkes in elektronischer Technik (Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Lebenszykluskosten) werden innerhalb eines vereinbarten Validierungszeitraumes durch den Anwender überprüft.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 117-288262
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
EStw U2 (Lu-Sp)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail: manuela.schablack@siemens.com
Telefon: +49 30386-51273
Fax: +49 30386-51083
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 13 340 158,60 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/01/2021