Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1041-00005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung und Lieferung von Kopierpapier für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 30197630 Druckpapier, 30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
ca. 150 kommunale Schulen im Stadtgebiet Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
pro Jahr ca. 51.000 Packungen DIN A4 Papier und ca. 950 Packungen DIN A3 Papier
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Leistungszeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.08.2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7) Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert 0.01 EUR steht lediglich als "Füllwert".
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-140690
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Besucheranschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-1040
Fax: +49 341977-1049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 III Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro