262044-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: E-Learning
OJ S 99/2021 25/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2088-2/Z12: Beratung, Anpassung und Weiterentwicklung für das E-Learning auf der Basis des Lernmanagementsystems ILIAS im Geschäftsbereich des BMVI – Los 2 – Erstellung und Weiterentwicklung von digitalen Lernmedien
Referenznummer der Bekanntmachung: 2088-2/Z12
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
80420000 E-Learning
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist eine webbasierte IT-Infrastruktur aufgebaut worden mit dem Ziel einer Nutzung des elektronisch unterstützen Lernens (E-Learning) im gesamten bundesweiten Ressortbereich.
Die Implementierung erfolgte auf dem Lernmanagementsystem (LMS) Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperationssystem (ILIAS), das bei der zum Ressort gehörenden Behörde Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe technisch betrieben wird. Für den laufenden Betrieb der ILIAS Lernplattform sind unterschiedliche Instanzen zuständig. Im Wesentlichen kann zwischen 3 Instanzen unterschieden werden: Dem Serverbetrieb der Lernplattform, dem bundesweiten Weitverkehrsnetz und dem Betrieb der Lernplattform inkl. der Lernangebote selbst. Der Gesamtprozess des E-Learning wird beim BMVI im Referat Z12 (Grundsatzangelegenheiten der Aus- und Fortbildung) strategisch gelenkt und durch das Aus- und Fortbildungszentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in Hannover koordiniert. Das Lernangebot über das E-Learning richtet sich an 2 Zielgruppen: der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den allgemeinen Beschäftigten aller Behörden im Ressort des BMVI (ca. 25 000). Der Einsatz (Rahmenbedingungen, Arbeitszeiten, …) des E-Learning wird durch eine Dienstvereinbarung geregelt. Dabei kommen auch die Grundsätze des Datenschutzes und der Barrierefreiheit zur Anwendung.
Die Ausschreibung wurde in 2 Fachlose unterteilt, die aus technischen Gründen in 2 getrennten Vergaben abgebildet werden. Die Auftragnehmer (AN) der beiden Lose benennen jeweils feste Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (AG) und dem AN des weiteren Loses und verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.
— Los 1 umfasst den technischen und fachlichen IT-Betrieb der ILIAS Installation inkludiert deren Einbettung in die netzinterne Hosting Umgebung sowie die technische Integration der verschiedenen Lernmedien in die Lernplattform (parallele Veröffentlichung unter 2088-1/Z12: Beratung, Anpassung und Weiterentwicklung für das E-Learning auf der Basis des Lernmanagementsystems ILIAS im Geschäftsbereich des BMVI – Los 1 – Betrieb der ILIAS-Plattform).
— Dieser Vertrag (Los 2) umfasst die Entwicklung und Erstellung von digitalen Lernmedien, die Weiterentwicklung bereits vorhandener Lernmedien sowie die Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung weiterer digitaler Lernmedien ILIAS.
Folgende Leistungen sollen durch einen externen Auftragnehmer (AN) für das E-Learning erbracht werden:
— AP1: Entwicklung und Erstellung von eigenen digitalen Lernmedien ILIAS,
— AP2: Weiterentwicklung von eigenen bereits vorhandenen digitalen Lernmedien ILIAS,
— AP3: Beratung und Unterstützung bei Neubeschaffung von digitalen Lernmedien ILIAS.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 44 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72212931 Entwicklung von Schulungssoftware, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72266000 Software-Beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Sitz des AN, gelegentlich BMVI Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bedarfsorientiert sollen die internen Entwicklungsmöglichkeiten von ILIAS aber auch externe Autorenumgebungen für neue Lernmedien und Objekte genutzt werden.
Lernobjekte in ILIAS sind u. a. Forum, Chat, Blog, Wiki, Mediacast/Podcast, Lernmodul ILIAS, Lernmodul HTML, Lernmodul SCORM/AICC, ggf. in aktualisierter Form, Glossar, Übung, Test, Umfrage und Literaturliste.
Die neuen Lerneinheiten können eigenständige Lernmodule (ILIAS, HTML, SCORM) sein, oder Lernkurse als Zusammenstellung verschiedener Elemente die teilweise neu entwickelt und erstellt werden müssen.
Dabei können folgende Vorgehensweisen verwendet werden:
— Integrierte Autorenumgebung
ILIAS bietet eine integrierte Autorenumgebung, mit deren Hilfe Lernmaterialien aus Text und Multimedia-Elementen zu webbasierten Trainingseinheiten (WBTs) zusammengestellt werden können.
— externe Autorenumgebung
ILIAS bietet Importmöglichkeiten von Lernmodulen aus externen Autorenumgebungen (wie Storyline, Adobe Captivate, ispring) mit deren Hilfe Lernmaterialien aus Text und Multimedia-Elementen zu webbasierten Trainingseinheiten (WBTs) zusammengestellt werden können.
— integrierter SCORM-Editor
Ab Version 4.0 bietet ILIAS auch einen integrierten Editor zur Erstellung von Lernmodulen von SCORM 1.2 und 2004, 3rd Edition. Die wichtigsten Merkmale unterstützen die Anforderungen der Interoperabilität, speziell die Anpassung/Weiterbearbeitung von erstellten Inhalten durch Dritte: z. B. editierbare Seitenvorlagen, editierbare Tabellenvorlagen, integrierte Fragetypen (Export mit Lernmodul) und weitere, ggf. ist auch diese Version zu aktualisieren.
Oder
— Fertige Marktlösungen.
Beschaffung, Tauglichkeitsprüfung und Integration in ILIAS von fertigen Marktlösungen Dritter
Die Leistungen werden bedarfsorientiert abgerufen.
Der AN hat keinen Anspruch auf Beauftragung in bestimmter Höhe. Es kann jedoch von einem kontinuierlichen Bedarf an neuen Lernmedien innerhalb des Geschäftsbereiches des BMVI ausgegangen werden. Unterschiedliche Anforderungen von Bedarfsträgern liegen bereits vor.
Bedarfsvariante 1
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Übertragung von Präsenz Schulungen in den digitalen Lernbereich. Auf der Basis von Lernmaterialien (Präsentationen, Lernheften, Vorträgen, Bildern, und weiteres) sollen Selbstlernkurse oder in sich abgeschlossene Lernmodule konzipiert und/oder erstellt werden.
Bedarfsvariante 2
Themen und Schulungsinhalte mit hohem Querschnitts-Charakter sollen unter Lizenzbeachtung am freien Markt abgefragt und nach Prüfung der inhaltlichen Pass-Genauigkeit als fertige Lernprogramme angeschafft und in ILIAS als Kurse angelegt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept zu AP 1 Entwicklung und Erstellung eigener digitaler Lernmedien / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement und Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 015-032685
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2088-2/Z12
Bezeichnung des Auftrags:
2088-2/Z12: Beratung, Anpassung und Weiterentwicklung für das E-Learning auf der Basis des Lernmanagementsystems ILIAS im Geschäftsbereich des BMVI – Los 2 – Erstellung und Weiterentwicklung von digitalen Lernmedien
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PMMG Group GmbH
Postanschrift: Guerickestrasse 25
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 44 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/05/2021