26327-2021 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Installation von elektrischen Einrichtungen
OJ S 12/2021 19/01/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail: zavs@ladadi.de
Telefon: +49 61518811535
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Referenznummer der Bekanntmachung: NGA 2019-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
51110000 Installation von elektrischen Einrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ (ZWV) wurde gegründet vom Landkreis Darmstadt-Dieburg und 19 kreisangehörigen Kommunen. Ziel ist die Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. 2014 erfolgte eine erste Vergabe eines Kooperationsvertrages; der Ausbau unter diesem Vertrag ist fast abgeschlossen, ist von der Breitbandabdeckung aber nicht mit heutigen Maßstäben vergleichbar. Nach einer erneuten Markterkundung hat der ZWV Fördermittel unter der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6. Call) und beim Land Hessen beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid im Mai 2019 erhalten. Hauptziel ist die Gigabit-Anbindung der Schulen sowie die Schließung der noch bestehenden weißen Flecken im Verbandsgebiet und Anbindung der dortigen Haushalte und Gewerbe mit Gigabit-Anschlüssen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 19 927 373,77 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412110 Internet, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 72410000 Diensteanbieter
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung: Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und sonstigen Sonderstandorte bereitzustellen.
Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt, sind die dortigen Vorgaben für den Netzbetrieb zwingend durch den Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von Vorleistungsprodukten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 30.11.2020 und endet 15 Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch nicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 237-582493

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
14/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: PEB Breitband GmbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Straße 100
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 19 927 373,77 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) nach der Prüfung der Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und der Erfüllung der Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen aus dem Kreis der vollständigen Teilnahmeanträge, welche die Mindestkriterien erfüllen, anhand der folgenden objektiven Kriterien – soweit so viele geeignete Bewerber vorhanden sind – mindestens 3 und maximal 6 Bewerber auswählen, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden:
— Gesamtlage des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
— Referenzen: 30 %,
— Geschäftstätigkeit, wirtschaftliche Entwicklung: 20 %,
— Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
— Technische Ausstattung: 30 %,
— Personalstruktur für die Durchführung der Konzession: 20 %,
Für dieses Auswahlverfahren wird der KG die eingereichten Erklärungen und Nachweise zur Eignung prüfen und bewerten. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden).
Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
Der Konzessionsgeber behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Vergabekammer (VK) nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB & KonzVgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses gemäß der Rechtsform des staatlichen Handelns, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die Dienstleistungskonzession sich nach öff. Recht richtet, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Der KG ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag (mit Gewährung einer staatlichen Beihilfe und gefördert durch öff. Fördermittel des Bundes und des Landes) dem öff. Recht unterfällt und also das Verwaltungsgericht Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, Tel.: +49 (0) 6151 992-1700, Fax: +49 (0) 611 32-7618537, E-Mail: verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet: www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de) zuständig ist. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Landgericht Darmstadt möglich.
Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Konzessionsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.
Sollte ein Bewerber/Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:
Zuständig ist die o.g. VK. Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem KG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, weil er der Auffassung ist, formelles Vergaberecht sei anwendbar, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem KG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der KG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. VK zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den KG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den KG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste also zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem KG durch die VK zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Konzessionserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der KG die Vergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/01/2021