26362-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 12/2021 19/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Zu Händen von: Vergabestelle
E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Zivile IT der Bundeswehr
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
1176-DE-Beta
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung: DEUTSCHLAND
NUTS-Code DE Deutschland
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die einzuleitende Vergabe befasst sich mit der Fortsetzung des bereits bestehenden lizenzrechtlichen Zustandes und der Fortführung der für die Nutzung der nachstehenden Produkte erforderlichen Leistung Support-, und Pflegeleistungen für die Joboutput- und Listenverwaltungssoftware des Herstellers Beta Systems DCI Software AG zum Einsatz bei Kunden der öffentlichen Verwaltung mittels eines Rahmenvertrages zwischen dem Hersteller und der BWI GmbH.
Der Vergabegegenstand umfasst folgende Produkte:
— Symphony Base: _beta bsa,
— Symphony Base: _beta job|z,
— Symphony Base: _beta control,
— Beta log/z Core und Transaction Environment Support Packet (Beta92),
— Beta doc/z Core und Transaction Environment Support Packet (Beta93),
— Web Enabler,
— Beta log/z Web Connector,
— Beta doc/z Web Connector,
— SMART JCL/_TWS,
— XINFO/_ISPF/_JCL_TWSZ,
— Operlog.
Der spätere Auftragnehmer wird als Ergebnis der Vergabe folgende Leistungen erbringen:
— Überlassung der oben beschriebenen Softwarepaket Beta,
— Bereitstellung der zur Nutzung erforderlichen Schlüssel,
— Support und Pflegeleistungen.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 1 319 934,00 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Das Unternehmen Beta Systems DCI Software AG verfügt über Ausschließlichkeitsrechte für die gegenständlichen Leistungen.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
1176-DE-Beta
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: 1176-DE-Beta
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
3.12.2020
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Beta Systems DCI Software AG
Postanschrift: Alt-Moabit 90 d
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: insidesales-dci@betasystems.com
Telefon: +49 30-726118645
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 1 319 934,00 EUR
ohne MwSt.
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Wie VI.3.1)
Ort: Wie VI.3.1)
Land: Deutschland
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.1.2021