5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stoßfänger vorne verstärkt. Verstärkte Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse. Schnellstarteinrichtung für Druckluftbremssystem (z.B. Notlöseeinrichtung für die Feststellbremse auch ohne Werkzeug bzw. zusätzlicher, kleiner Druckbehälter), um das Fahrzeug in einer kritischen Situation aus der Gefahrensituation bewegen zu können. Frontscheibe beheizt. Lagerung und fachgerechter Anschluss eines (1) zusätzlichen Dräger X-Zone + zugehörige Messgeräte XAM 5600 vorzugsweise in G4. Lagerung und fachgerechter Anschluss eines (1) zusätzlichen Messgeräte XAM 5600 vorzugsweise in G4. Durchführung von und Übernahme der Kosten für eine 1-tägige Schulung der Maschinisten am Standort der Feuerwehr durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen drei (3) Monaten ab Zuschlagserteilung weitere Rollcontainer der Art gem. Pos. A 3.2.3a (siehe Leistungsbeschreibung) zu den dort angebotenen Konditionen zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu den Sanktionen gegen Russland (keine Verbindungen)
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe Vergabeunterlagen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung: Erweiterte Richtwertmethode mit Schwankungsbereich von 10 % bei den Kosten. Die erweiterte Richtwertmethode basiert auf der einfachen Richtwertmethode. Das Angebot mit der größten Kennzahl dient hier allerdings als Ausgangswert (führendes Angebot), um innerhalb eines vom öffentlichen Auftraggeber definierten Schwankungsbereichs nach dem wirtschaftlichsten Angebot zu suchen. Neben dem Schwankungsbereich in Prozent muss auch ein Entscheidungskriterium (z.B. bester Preis, größte Leistungsstärke) zur Auswahl des optimalen Angebots vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden. Bei der erweiterten Richtwertmethode werden für die Zuschlagsentscheidung alle Angebote betrachtet, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen. Durch das Entscheidungskriterium, in diesem Fall die Kosten, wird entschieden, welches Angebot den Zuschlag erhält. Einfache Richtwertmethode: Z=L/P Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Erweiterte Richtwertmethode: Mit Hilfe der einfachen Richtwertmethode wird für jeden Bieter die Kennzahl Z ermittelt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet je nach vorheriger Festlegung unterhalb des Bestplatzierten, z.B. 10% darunter. Alle Angebote, die unterhalb des vorher definierten Schwankungsbereichs liegen, haben keine Chance mehr auf den Zuschlag. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und allein das Abschlusskriterium bestmöglich erfüllt.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung: Siehe Beschreibung des vorigen Kriteriums. Die Methode gilt für alle Bewertungskriterien.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Bewertung siehe Matrix
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 042 025 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein offenes Verfahren. Nachforderungen sind nur im Rahmen der Regelungen der VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Jülich, 52425
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die Angebote bearbeitet: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
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