26416-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 12/2022 18/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Beschaffungszentrum
Postanschrift: Taunusanlage 5
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: sandra.wahdieh@bundesbank.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenverträge im Netzwerksicherheitsumfeld (NWSU)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0003570
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages über:
1. Erbringung von Pflege- und Instandhaltungsdienstleistungen für bereits im Einsatz befindliche Hard- und Softwarekomponenten (Appliances) im Netzwerksicherheits-Umfeld der Deutschen Bundesbank.
2. Kauf von Hard- und Softwarekomponenten (Neu- und
Ersatzbeschaffung) für die Netzwerksicherheits-Infrastruktur sowie deren Pflege und Instandhaltung.
3. Miete von Software und Zusatzdiensten (z. B. Subscription von Software-Blades)
4. Erbringung von technischen Dienstleistungen im Netzwerkssicherheits-Umfeld (Professional Ser-vices), maximal 120 Tage p. a. innerhalb der maximalen Laufzeit von 6 Jahren. Eine Verpflichtung zur Abnahme dieser Leistung besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung soll allen Mitgliedern des EPCO (Eurosystem Procurement Coordination Office, siehe http://www.epco.lu/, Mitglieder sind europäische Zentralbanken und Finanzbehörden) die Möglichkeit bieten, Leistungen eigenständig auf Basis der künftigen Rahmenvereinbarung (Netzwerksicherheitsumfeld) gemäß den dort genannten Voraussetzungen zu beauftragen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Die Rahmenvereinbarung soll allen Mitgliedern des EPCO (Eurosystem Procurement Coordination Office, siehe http://www.epco.lu/, Mitglieder sind europäische Zentralbanken und Finanzbehörden) die Möglichkeit bieten, Leistungen eigenständig auf Basis der künftigen Rahmenvereinbarung (Netzwerksicherheitsumfeld) gemäß den dort genannten Voraussetzungen zu beauftragen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1) Der Auftragnehmer muss auf die Produkte des jeweiligen Herstellers spezialisiert sein. Dies ist durch Zertifizierungen bzw. Bestätigungen des jeweiligen Herstellers zu belegen (Partnerstatuts erforderlich) zum jeweiligen Hersteller (siehe Teilnahmeantrag).
2) Der Auftragnehmer muss für die beim Auftraggeber eingesetzten Produkte während der gesamten Vertragslaufzeit jeweils über die angegebene Anzahl (siehe Teilnahmewettbewerb Ziffer 1.3) von technisch zertifizierten Support-Mitarbeitern verfügen. Der Auftragnehmer muss dies für die entsprechenden Support-Mitarbeiter initial und bei den vorgeschriebenen Re-Zertifizierungen unaufgefordert nachweisen.
3) Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss zuverlässig sein und sich einer Sicherheitsüberprüfung nach SÜG des Bundes unterziehen. Der Auftraggeber behält sich jederzeitige weitere Sicherheitsüberprüfungen der eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers vor.
4) Der Auftragnehmer muss den bereits in Betrieb befindlichen Hard-, Software- und Lizenzbestand in den Instandhaltungs- und Pflegevertrag aufnehmen.
5) Der Auftragnehmer muss die während der Vertragslaufzeit neu erworbene Hard- und Software in den Instandhaltungs- und Pflegevertrag aufnehmen; die Herausnahme muss mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten möglich sein.
6) Änderungen an der Zuordnung von Systemen zu Wartungsklassen muss mit Vorlauf von drei Monaten möglich sein.
7) Der Auftragnehmer muss eine Liste über den Wartungsbestand pflegen und nach jeder Änderung, mindestens jedoch vierteljährlich, mit dem Auftraggeber abstimmen.
8) Die Berechnung der Wartungspreise muss monatsgenau anteilig zum vereinbarten Jahrespreis erfolgen.
9) Für Zugänge, die während der Vertragslaufzeit vom Hersteller aus dessen Preisliste entfernt werden, muss der letzte gültige Listenpreis herangezogen werden.
10) Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber mindestens quartalsweise, die jeweils aktuelle offizielle Hersteller-Preisliste unaufgefordert zur Verfügung stellen.
11) Es muss an jedem Tag des Jahres für 24 Stunden (365*24) ein deutschsprachiger Hotline-Support (ServiceDesk) verfügbar sein.
12) Der Austausch sensibler Daten (z.B. Debuggingdaten, Systemlogs, Crashdumps, ...) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss verschlüsselt erfolgen.
13) Durch den Auftragnehmer ausgetauschte, defekte Datenträger müssen im Besitz des Auftraggebers verbleiben.
14) Es muss eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) abgeschlossen werden.
15) Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber über das Bekanntwerden von Sicherheitslücken, aktuelle Produktpatches- und Upgrades sowie das Auslaufen des Herstellersupports für die in Instandhaltung und Pflege befindlichen Produkte aktiv und zeitnah informieren.
16) Der Auftragnehmer muss unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen für die Diagnose, Störungsbeseitigung und Wiederherstellung des Dienstes einleiten.
17) Eine Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Servicepersonal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber muss während der Servicebereitschaftszeit jederzeit möglich sein.
18) Für jede gemeldete Störung muss durch den Auftragnehmer ein Störungsbericht (Troubleticket) angefertigt werden, aus dem die Störungspriorität, der Störungshergang und alle zwischenzeitlichen Entstörungsmaßnahmen inklusive Daten, Uhrzeiten und betroffenen Systemen/Produkten sowie Störungsstatistiken hervorgehen.
19) Ein Troubleticket muss solange geöffnet bleiben, bis der Auftraggeber die Störung für beseitigt erklärt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 80%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 136-359255
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21-0003570
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenverträge im Netzwerksicherheitsumfeld (NWSU)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co oHG
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RKJA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/01/2022