264197-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
OJ S 80/2025 24/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
E-Mailoepnv@landratsamt-paf.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNotvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Kennung des Verfahrens21602804-ea5b-40b9-b489-69bf15ce866d
Interne Kennung1/2025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Genehmigung für die aktuelle Bedienung der Linie 580/581 läuft zum 31.07.2025 aus. Die im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Leistungen sollten ursprünglich im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 über Leistungen im „Linienbündel Nordost“ (Vorinformation Nr. 149493-2024 vom 12.03.2024) zum 01.08.2025 vergeben werden. Der Aufgabenträger sieht für diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nunmehr eine Betriebsaufnahme der die Linie 580/581 umfassenden Leistungen erst zum 01.02.2026 vor. Die Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrags von sechs Monaten wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Vorbereitung und Umsetzung der regulären Vergabe der Verkehrsleistung im Linienbündel Nordost nutzen. Der Auftraggeber wird über den Beginn des diesbezüglichen wettbewerblichen Vergabeverfahrens im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung informieren. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit einer Notvergabe für den Übergangszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.01.2026. Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Wege der Notvergabe erfolgt unter Verzicht auf eine gesonderte Vorinformation i.S.d. Art. 7 Abs. 2 und Abs. 4 VO (EG) 1370/2007, um eine Unterbrechung der Verkehrsleistung zu verhindern und weiterhin eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen im ÖPNV zu gewährleisten. Da die Aufnahme der Verkehrsleistungen bereits zum 01.08.2025 erfolgen muss und somit eine besondere Dringlichkeit besteht, macht der Auftraggeber von der Möglichkeit des § 15 Abs. 3 VgV Gebrauch und verkürzt die Frist für die Einreichung von Angeboten wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit auf mindestens 15 Tage ab dem Tag nach dem Absenden der Auftragsbekanntmachung. Die Verkürzung der Angebotsfrist ist vorliegend geboten, um dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Betriebsaufnahme zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des geringen Umfangs der Verkehrsleistung und dem daraus folgenden reduzierten Kalkulationsaufwand ist zudem davon auszugehen, dass trotz der Verkürzung der Angebotsfrist ausreichend Zeit für die Erstellung von Angeboten besteht.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptplatz 22  
StadtPfaffenhofen a.d. Ilm
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der §§ 56, 57 Vergabeverordnung (VgV). Daneben können Angebote in den im Rahmen der Vergabeunterlagen benannten Fällen sowie in sonstigen rechtlich zulässigen Fällen von der Wertung ausgeschlossen werden.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNotvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm GGF PKW - noch zu klären
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm. GGF PKW - noch zu klären
Interne Kennung1/2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptplatz 22  
StadtPfaffenhofen a.d. Ilm
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/01/2026
Laufzeit6 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Angebots-Vordruck 5, Ziffer 13 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch • Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor; oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung. 2 Leistungsmenge: jährlich erbrachte Nutzkm-Leistung 3. Zeitraum der Referenzleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage 7 Vordruck 4 zu verwenden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Vollkostenpreis laut Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E92468638
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E92468638
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer09-9011867-31
PostanschriftHauptplatz 22
StadtPfaffenhofen
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
E-Mailoepnv@landratsamt-paf.de
Telefon+49 8441275803
Fax+49 8441275986
Internetadressehttps://www.landkreis-pfaffenhofen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer-
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung090fedef-38b1-4e8e-a734-54f332a330bb  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/04/2025 17:44:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung264197-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe80/2025
Datum der Veröffentlichung24/04/2025