264632-2025 - Ergebnis
Deutschland – Mikroskope – Universität zu Köln - High-End-Konfokalmikroskop
OJ S 80/2025 24/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
E-Mailvergabestelle@verw.uni-koeln.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUniversität zu Köln - High-End-Konfokalmikroskop
BeschreibungBeschaffung eines High-End-Konfokalmikroskops mit FLIM und Multiphoton zur Untersuchung der 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion im Institut für Pflanzenwissenschaften.
Kennung des Verfahrensd83765dd-8fc7-4329-85f7-3d372778e82c
Vorherige Bekanntmachung217150-2025
Interne Kennung2025_64_0012
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38515200 Fluoreszenzmikroskope
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlbertus-Magnus-Platz  
StadtKöln
Postleitzahl50923
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEXC CEPLAS; Institut für Pflanzenwissenschaften Biozentrum Geb. 304 Raum -1.37a Zülpicher Straße 47b 50674 Köln
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYT4PQ3EAN Keine
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUniversität zu Köln - High-End-Konfokalmikroskop
BeschreibungDie Forschung zur 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion im Institut für Pflanzenwissenschaften erfordert eine hochspezialisierte Mikroskoptechnologie mit maximaler Flexibiltät, spektraler Kontrolle und Tiefengewebsdetektion. Diese Eigenschaften sind für den Forschungszweck unverzichtbar, um lebende Pflanzenproben mit multiplen Fluoreszenzmarkern optimal zu analysieren. Deshalb soll ein Mikroskopsystem beschafft werden, dass Konfokale und Multi-Photonen-Mikroskopie mit FLIM- und FRET-Technologien komibieren muss, um hochauflösende in vivo-Bilder tief in dem Pflanzengewebe (bis zu 1000µm) zu ermöglichen. Dies ist entscheidend für die Analyse molekularer Mechanismen der Mikroben-Kolonisation, der Pflanzenimmunität, sowie pflanzenassozierter Signalwege.
Interne Kennung2025_64_0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38515200 Fluoreszenzmikroskope
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlbertus-Magnus-Platz  
StadtKöln
Postleitzahl50923
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEXC CEPLAS; Institut für Pflanzenwissenschaften Biozentrum Geb. 304 Raum -1.37a Zülpicher Straße 47b 50674 Köln
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung217150-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Vergabe- und Zuschlagskriterien (100% Preis) nach § 58 Abs. 1 VgV und § 127 GWB erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1, 2 und 3 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Es wurde eine Vorankündigung der Direktvergabe durch eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung mit der Nr. 217150-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Zuschlag auf das vorliegende Angebot daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Frühester möglich Zuschlagtermin ist daraus resultierend der 14.04.2025.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDas Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur gewählt werden, wenn einer der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe einschlägig ist. Diese sind in § 14 Abs. 4 VgV abschließend aufgeführt. Im vorliegenden Fall liegt der Rechtfertigungsgrund aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) vor. Danach ist ein Vorgehen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn "aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist". Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen hieran in diversen Entscheidungen konkretisiert. Dabei hat sich ein Prüfungsschema herausgebildet, das der Auftraggeber der Bewertung des vorliegenden Falls zugrunde gelegt hat. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Für die Festlegung der zu beschaffenden Leistung muss es einen Grund geben, der sich aus dem mit der Beschaffung zu lösenden Problem ergeben muss. Hierbei reicht jeder sachliche Grund aus, der für einen Dritten nachvollziehbar ist. Das ist im vorliegenden Fall gegeben. Der Auftrag betrifft ein High-End-Konfokalmikroskop mit FLIM und Multiphoton zur Untersuchung der 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion, das im Rahmen der DFG Großgeräteinitiative beantragt und bewilligt wurde. Das zu beschaffende Mikroskop ist von zentraler Bedeutung zur Untersuchung der 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion. Das neue System kombiniert Konfokale und Multiphotonen-Mikroskopie mit FLIM- und FRET-Technologien, um hochauflösende in vivo-Bilder tief in dem Pflanzengewebe (bis zu 1000 ?m) zu ermöglichen. Dies ist entscheidend für die Analyse molekularer Mechanismen der Mikroben-Kolonisation, der Pflanzenimmunität, sowie planzenassoziierter Signalwege. Das neue System wird in der Biocenter Imaging Facilitiy installiert und steht damit einer Vielzahl von Forschungsgruppen der Mathematischen-Naturwissenschaftlichen, sowie der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln zur Verfügung. Das anzuschaffende Mikroskopsystem muss modular aufgebaut und flexibel einsetzbar sein, um eine breite Palette an Anwendungen abzudecken. Dies ist essenziell, da die beabsichtigte Forschung mit einer Vielzahl von Materialien, Modellorganismen und Fluoreszenzmarkern arbeitet, die unterschiedliche optische Anforderungen mit sich bringen. Diese unterschiedlichen Proben erfordern für die optische Anregung im Konfokal- und Multiphotonen-Mikroskopie Licht unterschiedlicher Wellenlängen, die genau auf das jeweilige Material oder den verwendeten Fluoreszenzmarker abgestimmt sind. Ebenso variiert das emittierte Spektrum in Abhängigkeit von Material und Marker. Insbesondere müssen verschiedene Detektionsmodi, Beleuchtungstechniken und Kontrastverfahren unterstützt werden, um sowohl lebende als auch fixierte Proben unter variierenden experimentellen Bedingungen optimal untersuchen zu können. Daraus ergeben sich die nachfolgenden 3 Hauptanforderungen an das zu beschaffende System: Anpassbare Anregungswellenlängen: Das Mikroskop muss ein breites Spektrum an Anregungswellenlängen bieten, um eine optimale Bildqualität für unterschiedliche Materialien und Fluoreszenzmarker sicherzustellen und gleichzeitig Phototoxizität zu minimieren. Für Multiphotonen-Bildgebung sind durchstimmbare Ti:Saphir-Infrarot-Laser erforderlich und außerdem ist für die konfokale Bildgebung die flexible spektrale Anpassung der Anregung durch einen Weißlichtlaser (WLL) im Bereich von 440nm bis 790nm zwingend erforderlich. Vielseitige Detektionsmodi: Unterstützung für verschiedene Detektionsmethoden (z. B. konfokale, multiphotonische, spektrale und zeitaufgelöste Bildgebung) zur Untersuchung diverser biologischer und materialwissenschaftlicher Proben. Spektral frei einstellbare Detektionskanäle müssen sowohl in der konfokalen Detektion nach dem konfokalen Pinhole, als auch in der nicht-konfokalen Detektion im Multi-Photon-Modus direkt hinter dem Objektiv im sogenannten Non-Descanned (NDD) Modus vorhanden sein, um flexible Fluoreszenzexperimente zu ermöglichen. Multi-Farben- und Multiplex-Fähigkeit: Das System muss die simultane Detektion mehrerer Fluoreszenzmarker sowie die Kombination verschiedener Materialien innerhalb eines Experiments ermöglichen. Ein akusto-optische Strahlteiler mit spektraler Steuerung ist erforderlich, um jede beliebige Kombination von Laserwellenlängen simultan und verlustfrei zu steuern. Dieser minimiert Fluoreszenz-Crosstalk und reduziert Störsignale in Echtzeit, sodass eine saubere Trennung der Fluoreszenzmarker gewährleistet wird. Dadurch wird eine höhere Bildqualität und ein besserer Kontrast erreicht, insbesondere in lebenden Proben mit starker Autofluoreszenz wie Pflanzengewebe. Die Anforderungen, die sich aus dem Beschaffungs-bedarf ergeben kann nur von einem Unternehmen im Markt erfüllt werden. Es handelt sich dabei um Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH. Ergänzend wird auf die ausführliche Begründung der Bedarfsstelle verwiesen, die der Dokumentation beigefügt ist. Die geplante Direktvergabe wurde vor dem Zuschlag durch den Auftraggeber mit einer Freiwilligen Ex-Ante-Bekanntmachung unter der Nr. 217150-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsQU0668930H
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH, 35578 Wetzlar
Datum des Vertragsabschlusses14/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUniversität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
Registrierungsnummer05315-06008-84
PostanschriftAlbertus-Magnus-Platz
StadtKöln
Postleitzahl50923
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonAbteilung 64 - Einkauf
E-Mailvergabestelle@verw.uni-koeln.de
Telefon+49 2214700
Internetadressehttps://uni-koeln.de/
Profil des Erwerbershttps://www.vergabe.nrw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstr. 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerWetzlar HRB 5464
PostanschriftErnst-Leitz-Straße 17-37
StadtWetzlar
Postleitzahl35578
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
E-MailBurkhard.Alt@leica-microsystems.com
Telefon+496441294300
Fax+496441294013
Internetadressehttps://www.leica-microsystems.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersVereinigte Staaten
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung75a77dde-1f02-4d74-b294-84892fc52d55  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/04/2025 09:35:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung264632-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe80/2025
Datum der Veröffentlichung24/04/2025