Beschreibung der Beschaffung
Die Mobil ISC GmbH (nachfolgend „MISC“ oder „Auftraggeber“ genannt) ist der IT-Dienstleister für ihre Gesellschafter, die Betriebskrankenkasse Mobil Oil (nachfolgend „BKK Mobil Oil“) und die Viactiv Krankenkasse (nachfolgend „Viactiv“). Die Gesellschafter der MISC haben individuelle Digitalisierungsstrategien für digitale Services aufgestellt und erfüllen dadurch unter anderem ihre gesetzlichen Aufgaben aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-Zugang-Gesetzes, nachfolgend als „OZG“ abgekürzt) sowie die gesetzeskonkretisierenden Normen des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und der aktuellen Fassung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V), das zuletzt umfassend durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geändert wurde. Sie stellen damit zugleich digitale Serviceangebote für ihre Versicherten bereit und stärken damit entsprechend den gesetzlichen Auftrag gem. § 4a SGB V ihre Position im Markt der Krankenkassen.
Der Auftraggeber schreibt mit der eingeleiteten Ausschreibung den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über eine Laufzeit von 4 Jahren aus. Die MISC verfolgt mit dieser Ausschreibung 2 Zielsetzungen: Zum einen soll der akute und mittelfristige Bedarf der Viactiv gedeckt werden, zum anderen soll der Beschaffungsgegenstand auch weiteren Kunden der MISC offenstehen. Der Bedarf wird dann entsprechend den Bedürfnissen des Endkunden angepasst.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Kernbestandteile:
1. die Bereitstellung einer funktionsfähigen, von der MISC betriebenen Plattform mitsamt der innerhalb der Leistungsbeschreibung definierten e-Services und deren Pflege; dabei handelt es sich um elementare Kernfunktionalitäten zur Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), (nachfolgend als „Bereitstellung Plattform“) bezeichnet,
2. die Bereitstellung weiterer, optional anzubietender e-Services und deren Pflege, mit denen Anforderungen des OZG umgesetzt werden können und die bedarfsentsprechend durch den Auftraggeber während der Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages beauftragt werden können (nachfolgend als „Warenkorb e-Services“ bezeichnet),
3. die Bereitstellung von optionalen Unterstützungsleistungen zur technischen Weiterentwicklung der bereitgestellten Plattform und weiteren e-Services selbst (nachfolgend als „Entwicklungsleistungen“ bezeichnet), sowie
4. die Übernahme von Dienstleistungen zur Individualisierung der Plattform auf kundenspezifischen Anforderungen des Auftraggebers, die jeweils endkundenspezifisch ausgeprägt werden. Hierzu zählen in Bezug auf den Bedarf des Endkunden Viactiv Krankenkasse insbesondere:
— das Branding und Customizing des Frontends,
— die Entwicklung einer Strategie zur Migration der Daten aus den bestehenden Kundenpostfächern der Service-App und des bestehenden IAMs in die neue Umgebung,
— die Entwicklung von Schnittstellen zur Anbindung benötigter Drittsysteme wie beispielsweise des Outputmanagements.
(nachfolgend als „Anpassungs- und Migrationsleistungen“ bezeichnet).
Die Leistungen „Bereitstellung Plattform“ und die optional anzubietende Leistung „Warenkorb e-Service“ sind werkvertragliche Leistungen; die übrigen Leistungen sind Dienstleistungen ohne Werkvertragscharakter.
Der akute Bedarf der Viactiv dient dazu, die elementaren Anforderungen des OZG bis spätestens zum 1. Februar 2022 umsetzen zu können (Zieltermin). Davon umfasst ist die Leistung „Bereitstellung Plattform“ sowie Individualisierung der Plattform auf kundenspezifische Anforderungen. Die zur Zielerreichung der erforderlichen Dienstleistungen sind so zu erbringen, dass der Zieltermin erreicht werden kann. Bei dem Zieltermin handelt es sich um eine zwingende Mindestanforderung. Diese Leistungen werden mit Zuschlagserteilung abgerufen.
Daneben sollten während der Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages nach Möglichkeit weitere e-Services abrufen zu können, die dazu dienen, die gesetzlichen Aufgaben der Digitalisierung umzusetzen. Dieser Leistungsbestandteil ist mit „Warenkorb e-Service“ beschrieben. Die Bieter sind in der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, darzulegen, ob und welche Inhalte sie insoweit anbieten können. Ein Mindestinhalt ist und wird in Bezug auf den „Warenkorb e-Service“ nicht definiert. Der künftige Auftragnehmer, der Leistungen zum „Warenkorb e-Service“ anbietet, wird nach Zuschlagserteilung im Bedarfsfall aufgefordert, die von ihm angebotenen Leistungen zu spezifizieren. Details werden in der Angebots- und Verhandlungsphase verhandelt.
Der Auftraggeber ist für seine Kunden abrufberechtigt, d. h. er ruft die Leistungen zunächst für die Viactiv ab und ist während der Laufzeit des Rahmenvertrages berechtigt, die ausgeschriebenen Leistungen auch für weitere Kunden anzubieten.
Die Leistungserbringung sowohl der Werkleistungen als auch der Dienstleistungen wird sich aus Sicht des Auftraggebers in zahlreiche Teilschritte unterteilen, die wiederum in verschiedene Projektphasen aufzuteilen sind. Der Auftraggeber wird die Leistungsinhalte nicht vorgeben, sondern erwartet ein Umsetzungskonzept des Bieters in der Angebots- und Verhandlungsphase.
Die Softwarelösung des Auftragnehmers wird bei der MISC als Rechenzentrum der Kunden betrieben. Hierfür sind innerhalb des Angebotes, das nach erfolgreichem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebots- und Verhandlungsphase einzureichen ist, die benötigten Anforderungen für eine Integration in Kunden-Applikationen sowie für den Betrieb im Rechenzentrum der MISC darzulegen.
Details ergeben sich aus Anlage 1 – Leistungsbeschreibung.