264774-2021 - ErgebnisDeutschland-Lehrte: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 100/2021 26/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mobil ISC GmbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 12
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: alexandra.losch@hlp-rae.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT- Dienstleister für Krankenkassen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobil ISC_Digitalisierungplattform_2021_Auftragsvergabe
Referenznummer der Bekanntmachung: Mobil ISC_Bereitstellung Digitalisierungsplattform_2021_Aufragsvergabe
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bereitstellung einer Plattform inklusive Kernfunktionalitäten zur Digitalisierung von Services bis zum 1.2.2022 nebst Dienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Der angegebene Gesamtwert stellt den geschätzten Gesamtwert über eine Laufzeit von 4 Jahren dar.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 10 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Mobil ISC GmbH Raiffeisenstrasse 12 31275 Lehrte Angegeben ist das maximale Beschaffungsvolumen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Mobil ISC GmbH (nachfolgend „MISC“ oder „Auftraggeber“ genannt) ist der IT-Dienstleister für ihre Gesellschafter, die Betriebskrankenkasse Mobil Oil (nachfolgend „BKK Mobil Oil“) und die Viactiv Krankenkasse (nachfolgend „Viactiv“). Die Gesellschafter der MISC haben individuelle Digitalisierungsstrategien für digitale Services aufgestellt und erfüllen dadurch unter anderem ihre gesetzlichen Aufgaben aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-Zugang-Gesetzes, nachfolgend als „OZG“ abgekürzt) sowie die gesetzeskonkretisierenden Normen des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und der aktuellen Fassung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V), das zuletzt umfassend durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geändert wurde. Sie stellen damit zugleich digitale Serviceangebote für ihre Versicherten bereit und stärken damit entsprechend den gesetzlichen Auftrag gem. § 4a SGB V ihre Position im Markt der Krankenkassen.
Der Auftraggeber schreibt mit der eingeleiteten Ausschreibung den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über eine Laufzeit von 4 Jahren aus. Die MISC verfolgt mit dieser Ausschreibung 2 Zielsetzungen: Zum einen soll der akute und mittelfristige Bedarf der Viactiv gedeckt werden, zum anderen soll der Beschaffungsgegenstand auch weiteren Kunden der MISC offenstehen. Der Bedarf wird dann entsprechend den Bedürfnissen des Endkunden angepasst.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Kernbestandteile:
1. die Bereitstellung einer funktionsfähigen, von der MISC betriebenen Plattform mitsamt der innerhalb der Leistungsbeschreibung definierten e-Services und deren Pflege; dabei handelt es sich um elementare Kernfunktionalitäten zur Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), (nachfolgend als „Bereitstellung Plattform“) bezeichnet,
2. die Bereitstellung weiterer, optional anzubietender e-Services und deren Pflege, mit denen Anforderungen des OZG umgesetzt werden können und die bedarfsentsprechend durch den Auftraggeber während der Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages beauftragt werden können (nachfolgend als „Warenkorb e-Services“ bezeichnet),
3. die Bereitstellung von optionalen Unterstützungsleistungen zur technischen Weiterentwicklung der bereitgestellten Plattform und weiteren e-Services selbst (nachfolgend als „Entwicklungsleistungen“ bezeichnet), sowie
4. die Übernahme von Dienstleistungen zur Individualisierung der Plattform auf kundenspezifischen Anforderungen des Auftraggebers, die jeweils endkundenspezifisch ausgeprägt werden. Hierzu zählen in Bezug auf den Bedarf des Endkunden Viactiv Krankenkasse insbesondere:
— das Branding und Customizing des Frontends,
— die Entwicklung einer Strategie zur Migration der Daten aus den bestehenden Kundenpostfächern der Service-App und des bestehenden IAMs in die neue Umgebung,
— die Entwicklung von Schnittstellen zur Anbindung benötigter Drittsysteme wie beispielsweise des Outputmanagements.
(nachfolgend als „Anpassungs- und Migrationsleistungen“ bezeichnet).
Die Leistungen „Bereitstellung Plattform“ und die optional anzubietende Leistung „Warenkorb e-Service“ sind werkvertragliche Leistungen; die übrigen Leistungen sind Dienstleistungen ohne Werkvertragscharakter.
Der akute Bedarf der Viactiv dient dazu, die elementaren Anforderungen des OZG bis spätestens zum 1. Februar 2022 umsetzen zu können (Zieltermin). Davon umfasst ist die Leistung „Bereitstellung Plattform“ sowie Individualisierung der Plattform auf kundenspezifische Anforderungen. Die zur Zielerreichung der erforderlichen Dienstleistungen sind so zu erbringen, dass der Zieltermin erreicht werden kann. Bei dem Zieltermin handelt es sich um eine zwingende Mindestanforderung. Diese Leistungen werden mit Zuschlagserteilung abgerufen.
Daneben sollten während der Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages nach Möglichkeit weitere e-Services abrufen zu können, die dazu dienen, die gesetzlichen Aufgaben der Digitalisierung umzusetzen. Dieser Leistungsbestandteil ist mit „Warenkorb e-Service“ beschrieben. Die Bieter sind in der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, darzulegen, ob und welche Inhalte sie insoweit anbieten können. Ein Mindestinhalt ist und wird in Bezug auf den „Warenkorb e-Service“ nicht definiert. Der künftige Auftragnehmer, der Leistungen zum „Warenkorb e-Service“ anbietet, wird nach Zuschlagserteilung im Bedarfsfall aufgefordert, die von ihm angebotenen Leistungen zu spezifizieren. Details werden in der Angebots- und Verhandlungsphase verhandelt.
Der Auftraggeber ist für seine Kunden abrufberechtigt, d. h. er ruft die Leistungen zunächst für die Viactiv ab und ist während der Laufzeit des Rahmenvertrages berechtigt, die ausgeschriebenen Leistungen auch für weitere Kunden anzubieten.
Die Leistungserbringung sowohl der Werkleistungen als auch der Dienstleistungen wird sich aus Sicht des Auftraggebers in zahlreiche Teilschritte unterteilen, die wiederum in verschiedene Projektphasen aufzuteilen sind. Der Auftraggeber wird die Leistungsinhalte nicht vorgeben, sondern erwartet ein Umsetzungskonzept des Bieters in der Angebots- und Verhandlungsphase.
Die Softwarelösung des Auftragnehmers wird bei der MISC als Rechenzentrum der Kunden betrieben. Hierfür sind innerhalb des Angebotes, das nach erfolgreichem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebots- und Verhandlungsphase einzureichen ist, die benötigten Anforderungen für eine Integration in Kunden-Applikationen sowie für den Betrieb im Rechenzentrum der MISC darzulegen.
Details ergeben sich aus Anlage 1 – Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst optionale Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung zum Teilnahmewettbewerb erfasst sind und auf Grundlage des abzuschliessenden Rahmenvertrages im Bedarfsfall abgerufen werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 013-028074
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5/2021
Bezeichnung des Auftrags:
Digitalisierungsplattform
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 10 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSRRRN
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 22894990
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/05/2021