264781-2025 - Ergebnis
Deutschland – Arzneimittel – Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)
OJ S 80/2025 24/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: am_versorgungsqualitaet@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)
Beschreibung: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Gewährung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. §130c Abs. 1 SGB V durch die Bayer Vital GmbH zulasten der AOK Baden-Württemberg abgegebenen vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit der Bezeichnung Beyonttra®. Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Kennung des Verfahrens: a6f249d2-6bdb-4843-9ff1-b527151b5782
Interne Kennung: Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)
Beschreibung: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Gewährung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. §130c Abs. 1 SGB V durch die Bayer Vital GmbH zulasten der AOK Baden-Württemberg mittels Rezept und während der Vertragslaufzeit abgegebenen vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit der Bezeichnung (Beyonttra®). Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 1.4.2025 und endet am 30.3.2027.
Interne Kennung: Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Beschreibung: Die AOK Baden-Württemberg ist an einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Versorgung ihrer an ATTR-Amyloidose mit Kardiomyopathie erkrankten Versicherten interessiert. Die Bayer Vital GmbH ist Anbieterin des patentgeschützten Original-Arzneimittels Beyonttra (R) zur Behandlung der Erkrankung Transthyretin- Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM). Das Unternehmen hat somit ein Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Acoramidis zur Behandlung dieser Erkrankung.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: - Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich an den Auftragnehmer aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Acoramidis (Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens) und der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 221 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 221 000,00 EUR
Direktvergabe: 
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Bayer Vital GmbH ist Anbieterin des patentgeschützten Original-Arzneimittels Beyonttra (R) zur Behandlung der Erkrankung Transthyretin- Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM). Das Unternehmen hat somit ein Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Acoramidis zur Behandlung dieser Erkrankung.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung: 
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
Angebot: 
Kennung des Angebots: Angebot Acoramidis
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 221 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: Auftrag Acoramidis
Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Acoramidis
Datum des Vertragsabschlusses: 27/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: am_versorgungsqualitaet@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: www.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812127882
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 70
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51373
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
E-Mail: gesundheit@bayer.com
Telefon: 021430-1
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4aac04d3-8e47-4c8a-8e55-19a812d9083d  -  01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 12:40:33 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 264781-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2025