Beschreibung der Beschaffung
In Zeiten von Filterblasen und der zunehmenden Verbreitung von Verschwörungsmythen in sozialen Medien möchte die Landeszentrale 20- bis 30-Jährigen Orientierung bei einer kritischen, faktenbasierten und differenzierten Meinungs- und Urteilsbildung bieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Vergabe die Beauftragung zur Erstellung von mindestens 20 und optional bis zu 10 weiteren „Mini-Dossiers“ pro Kalenderjahr zu aktuellen Themen mit nordrhein-westfälischem Bezug (Landespolitische Debatte oder Debatte mit allgemeiner Relevanz für NRW). Diese journalistischen Produkte fassen die Debatte zum Thema in Form eines Textes, der in 30 Sekunden lesbar ist und eines Bildes, das zur generellen Illustration des Themas verwendbar ist, zusammen. Darüber hinaus wird in den Dossiers kurz und kompakt mit Verweis auf die Originalquelle dargestellt, welche Perspektiven und Argumente zur jeweiligen Fragestellung existieren. Es werden zudem die Faktenlage der Thesen überprüft, Hintergrund- und Kontextinformationen in eigens erstellten Hintergrundartikeln geliefert und der Hintergrund der Medien, auf denen die Originalbeiträge veröffentlicht worden sind, sowie den der Autorinnen und Autoren, überprüft. Die Aufbereitung der Mini-Dossiers erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitsgrundlagen der politischen Bildung (z. B. Beutelsbacher Konsens).
Die Mini-Dossiers sollen auf der Website des Auftraggebers angeboten und über seine Social-Media-Kanäle beworben werden. Sie werden dazu durch den Auftragnehmer auf der Website des Auftraggebers eingepflegt. Eine entsprechende Schnittstelle wird in enger Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von einer IT-Agentur erstellt, mit der der Auftraggeber zu solchen Zwecken einen Rahmenvertrag geschlossen hat.
Alle „Mini-Dossiers“ müssen unter einer CC-BY-4.0-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann der Auftraggeber die Veröffentlichung gewähren.
Alle Texte und Bilder müssen urheberrechtlich einwandfrei und ohne Zahlung von Lizenz-kosten verwendbar sein und zudem eine Weiternutzung durch Dritte erlauben. Die dafür und für die Nutzung auf der Website des Auftraggebers ggf. notwendigen Lizenzangaben sind mit dem Produkt mitzuliefern.
Das Produkt muss durch den Anbieter mit einer Marketingstrategie versehen werden. Dazu zählen eine Zielgruppenanalyse und eine Bewerbungstrategie auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers sowie die Umsetzung der Marketingstrategie. Der Auftragnehmer muss für das nachgefragte Produkt Werbeelemente zum Gebrauch auf Social-Media-Kanälen, z. B. Sharepics, entwickeln und bereitstellen.
Der Auftragnehmer muss die Themenauswahl eng mit der LZpB abstimmen. Die Letztentscheidung liegt bei der LZpB.
Bei der Beauftragung handelt es sich nicht um einen Alleinvertretungsauftrag für die Landeszentrale im Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
Es wird davon ausgegangen, dass die geforderten Leistungen in der Gesamtverantwortung des Bieters liegen, auch wenn Teilleistungen als Unteraufträge an Dritte vergeben werden. Der Dienstleistungsvertrag wird entsprechende Bestimmungen enthalten.
Alle Kalkulationen müssen sämtliche Nebenkosten (z. B. Spesen, Kopier- und Schreibkosten, Kommunikationskosten, Rechnungskosten) enthalten.