26511-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Beschaffung eines Entscheidungsunterstützungssystems
OJ S 10/2024 15/01/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
E-Mail: Vergabe@aurantia.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Entscheidungsunterstützungssystems
Beschreibung: Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 4 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Einführung eines digitalen Entscheidungsunterstützungssystems.
Kennung des Verfahrens: cda79b00-1120-4fd8-a408-18cc183fbf7c
Interne Kennung: BMF - FTB 4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung •Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Entscheidungsunterstützungssystems
Beschreibung: Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 4 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Einführung eines digitalen Entscheidungsunterstützungssystems.Im Rahmen der KHZG-Förderung plant die Auftraggeberin die Einführung eines Entscheidungsunterstützungssystems. Zwingende Voraussetzung ist die Anbindung an das bereits vorhandene KIS-System Orbis der Dedalus Hwalthcare GmbH. Vor diesem Hintergrund soll ein Modul zur med. Entscheidungsunterstützung (Auswertung vorhandener Befunde, selbstlernendes System) beschafft werden. Die Voraussetzungen dafür sind interoperable Schnittstellen zwischen KIS und dem med. Entscheidungsmodul sowie die Anbindung und der Ausbau an das bestehende Nachrichtensystem im KIS (Alert). Es handelt sich hierbei um den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten. Hierzu avisiert die Auftraggeberin die Beschaffung des Orbis-Moduls Clinalytic Medical Al der Dedalus Healthcare GmbH im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Interne Kennung: BMF - FTB 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.
Beschaffungsdienstleister: Dedalus HealthCare GmbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Direktvergabe: 
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) i. V. m. Abs. 6 VgV kann ein Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb vergeben werden, wenn aus techn. Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Dies ist hier der Fall: Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Leistungen zu gewährleisten (Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU; OLG Celle, Beschl. v. 09.11.2021 - 13 Verg 9/21; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 62). Bei dem zu beauftragten Entscheidungsunterstützungssystem handelt es sich um ein Subsystem des bereits vorhandenen KIS. Jenes KIS wurde seinerzeit von der Dedalus Healthcare GmbH beschafft und wird an sämtlichen Standorten der Auftraggeberin umfassend in den klinischen Bereichen eingesetzt. Orbis stellt die rechtssichere Dokumentation der Behandlung sicher und stellt klar, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Hierzu werden bei der AG alle Systeme, die zur Diagnose, Therapie und Dokumentation eingesetzt werden, als tiefenintegrierte Systeme betrieben. Sicherheitsfunktionen wie Single Sign On, Fallsperre, VIP Modus werden über Orbis gesteuert. Das bedeutet, der Mitarbeiter der AG arbeitet ausschließlich über Orbis. Dies bedeutet, alle Zusatzfunktionen müssen über proprietäre Schnittstellen direkt mit Orbis kommunizieren. Die Schnittstellen müssen bi-direktional funktionieren, damit Orbis Aufrufe starten und Daten einblenden kann, Informationen übertragen werden und auch aus den Funktionen heraus wieder in Orbis automatisiert gespeichert werden. Ebenso müssen alle Daten in den verschiedenen Systemen über das Orbis System integriert archiviert werden. Eine Anbindung über externe Schnittstellen ist nicht möglich, da die hohen Sicherheitsanforderungen Datenschutz / Versorgungssicherheit nicht über Standard-Protokolle abgedeckt werden können, weil hier die Systeme nicht innerhalb eines Verarbeitungsvorgang kommunizieren, sondern immer nur über definierte Start- und Endpunkte. Die angestrebte Integrationstiefe ist vorliegend besonders wichtig und eine notwendige Voraussetzung für den sicheren Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung des Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezogene Daten eines Patienten über den Gesamtprozess. Orbis als Hauptsystem ist zudem ein Medizinprodukt. Dies ergibt sich aus der Regel 11 im Anhang 8 der MDR (EU Verordnung 2017/745). Alle Funktionen müssen den Prüfkriterien des Hauptsystems unterworfen werden und entsprechende Zertifizierungen für die Funktionsweise von Orbis vorweisen können. Dies gilt nicht nur für die Erstanbindung, sondern vielmehr für alle Updates und für alle Änderungen im Fehlerfall. Nicht zertifizierte Änderungen können dazu führen, dass der Status Medizinprodukt des Gesamtsystems Orbis nicht aufrechterhalten wird, was wesentliche Risiken in der Patientensicherheit und auch in der Haftung bedeutet. Über die standardisierten Schnittstellen ist es nicht möglich, ein Fremdsystem so anzubinden, dass die Daten syntaktisch und semantisch interoperabel ausgetauscht werden können. Eine vergleichbare Integrationstiefe eines Drittsystems ist damit nicht möglich. Nach alledem ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Vor dem Hintergrund einer vorab durchgeführten Markterkundung greift zudem das Korrektiv des § 14 Abs. 6 VgV nicht.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
Registrierungsnummer: DE 239 862 255
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zum Steigerhaus 8, 46117 Oberhausen
E-Mail: Vergabe@aurantia.de
Telefon: 000
Profil des Erwerbers: https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Registrierungsnummer: HRB 24099
Postanschrift: Ingersheimerstraße 12
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zum Steigerhaus 8, 46117 Oberhausen
E-Mail: vergabe@aurantia.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9df9a62d-ce7a-47e1-87ce-39bf8bedcdab  -  01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/01/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 26511-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2024