265130-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Beseitigung tierischer Nebenprodukte
OJ S 75/2026 17/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
E-MailStefan.Mayerhofer@region-hannover.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeseitigung tierischer Nebenprodukte
BeschreibungGemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die den Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens bilden, sollen dementsprechend ab dem 01.09.2026 erbracht werden.
Kennung des Verfahrens01df2339-6cc0-4e05-ac21-792151d5752c
Interne Kennung1/26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensRechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenHauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen 30169
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAMF9G# 1. Bietergemeinschaft Zwei oder mehr Unternehmen können sich zum Zwecke der gemeinsamen Erstellung und Abgabe eines Angebots und der daran anschließenden gemeinsamen Ausführung des Auftrags im Falle des Zuschlags zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage A.5 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Jahresumsätze (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen werden die Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengezählt. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Wird die Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht, werden die angegebenen Referenzen im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen zusammengezählt. Die übrigen Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft - bzw. durch den bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft - beizubringen. 2. Unterauftragnehmer Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Ausführung von Teilen des Auftrages durch Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV vorsehen. In diesem Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft angeben, welche(n) Teil(e) der vom Auftrag erfassten Leistungen er/sie an andere Unternehmen weiterzugeben beabsichtigt. Darüber hinaus muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die beabsichtigten Unterauftragnehmer im Angebot (gemäß Anlage A.6 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) angeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer folgende Unterlagen einreichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Der für die Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen. 3. Eignungsleihe Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann insbesondere im Hinblick auf die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch machen (vgl. § 47 VgV). Im Wege der Eignungsleihe kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis, dass er/sie die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (insbesondere eines Unterauftragnehmers im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV - "Dritte") verweisen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten im Angebot zu benennen (gemäß Anlage A.7 zu Teil A (Verfahrensbedingungen). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für jeden der benannten Dritten die folgenden Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Aussagekräftige Unternehmenspräsentation mit Bezug auf das allgemeinen Leistungsangebot und die Tätigkeitsschwerpunkte - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit seinem/ihrem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) von jedem der genannten Dritten beizubringen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeseitigung tierischer Nebenprodukte
Beschreibung1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, (gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung1/26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenHauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen 30169
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZuschlagskriterium Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 5 Jahre (60 Monate) - gerechnet ab dem Beginn des Leistungszeitraums (01.09.2026) - befristet; nach aktueller Planung endet die vertragliche Grundlaufzeit damit mit Ablauf des 31.8.2031. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor dem jeweiligen Ablauf von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Für etwaige Bieter besteht die Möglichkeit, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRendac Icker GmbH & Co.KG
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelVertrag über die die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Art. 8 und 9 der VO (EG) Nr. 1069/2009
Datum der Auswahl des Gewinners22/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses22/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Registrierungsnummer-
PostanschriftHildesheimer Straße 20
StadtHannover
Postleitzahl30169
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
KontaktpersonStefan Mayerhofer
E-MailStefan.Mayerhofer@region-hannover.de
Telefon+4951161628-070
Fax+495116261123113
Internetadressehttp://www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRendac Icker GmbH & Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE117583268
PostanschriftSiedinghausen 19-21
StadtVersmold
Postleitzahl33775
Land, Gliederung (NUTS)Gütersloh (DEA42)
LandDeutschland
Internetadressehttps://www.darlingii.com/de-DE/rendac
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3e1d086b-3160-45ef-98e6-2e2b9d0b5a8f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/04/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung265130-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe75/2026
Datum der Veröffentlichung17/04/2026