VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c) sowie Nr. 5 VgV ist eine Direktvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Firma Dracoon GmbH, Regensburg zulässig, da nur ein Unternehmen in Frage kommt.
Dracoon GmbH ist Hersteller und Direktanbieter der Datenaustauschplattformsoftware DRACOON. Nur dieses Unternehmen kann die Umstellung der DRACOON Enterprise Lizenz OnPrem auf DRACOON Enterprise Hybrid sowie die Lizenzerweiterung anbieten.