Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/04/2020Ende: 30/06/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 088-210940
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 27/04/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens
Postanschrift: Kiefholzstraße 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/05/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/04/2020Ende: 30/06/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3 / 8.1 Ausbau Bf Wünsdorf - Neuhof ESTW-SIEMENS
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gemäß des Abnahmeprotokolls für Maschinentechnische Anlagen, Abnahmeprotokoll-Nr.: 3/2021, sind 10 Mängel zu beheben bzw. Festlegungen umzusetzen, von denen 3 an Siemens angeordnet werden. Der erste Punkt ist das Ausrüsten der Klimasplit Anlage mit einem Hauptschalter, um diese gemäß Ril 950.1020 (15) gegen Wiedereinschalten zu sichern. Als zweiter Punkt soll diese Anlagen zur Fernüberwachung an die technische Stelle angebunden werden. Im dritten Punkt wird gemäß Ril 950.1020 (15) eine Kondensats Wanne unter dem Split innengerät gefordert, um die darunterliegenden Technikschränke zu schützen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Leistung steht im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Signalanlage ESTW-A Wünsdorf durch die Fa. Siemens Mobility GmbH und ist ein Mehraufwand. Das Nachkommen des Abnahmeprotokolls ist Aufgabe des Errichters und auch aus Gründen der Gewährleistung nur durch Siemens zu erbringen. Die Leistungen können sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Baus Ausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.