CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Mannheim-Waldhof, Gernsheim, Mörfelden-Walldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Neubau Elektronische Stellwerke Riedbahn
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/10/2021Ende: 09/11/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 148-395184
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI52567
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau ESTW Riedbahn
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/05/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Mannheim-Waldhof, Gernsheim, Mörfelden-Walldorf
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Elektronische Stellwerke Riedbahn
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/10/2021Ende: 09/11/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ESTW Riedbahn
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Funktionsmodule zur Funktionserweiterung des Stellwerks
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ergänzung des Projektumfangs durch zusätzliche Blocksignale, die nur vom Hersteller des Stellwerks errichtet werden können. Die ergänzenden Elemente sind integraler Teil des Stellwerks und können von den bereits beauftragten Anlagen nicht getrennt werden