266192-2025 - Ergebnis
Deutschland – Postbeförderung auf der Straße – Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
OJ S 80/2025 24/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
E-Mailmathias.garche@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrensb8d8166c-74a4-4fc6-9f5f-daae6ee2989f
Interne Kennung042-RV-PDL/2024-03.443
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64116000 Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen, 64112000 Briefpostdienste, 64110000 Postdienste, 64121100 Postzustellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.74 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR5ZZ
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPostdienstleistungen IT.N Output Center Hannover
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 680 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0002
TitelPostdienstleistungen Leitregion 21
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.4 025 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0003
TitelPostdienstleistungen Leitregion 29
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 250 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0004
TitelPostdienstleistungen Leitregion 26
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 680 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0005
TitelPostdienstleistungen Leitregion 27/28
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.4 800 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0006
TitelPostdienstleistungen Leitregion 30
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.9 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0007
TitelPostdienstleistungen Leitregion 31
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 620 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0008
TitelPostdienstleistungen Leitregion 34+37
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 310 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0009
TitelPostdienstleistungen Leitregion 38
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0010
TitelPostdienstleistungen Leitregion 48-49
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 800 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0011
TitelPostdienstleistungen Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN)
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung20
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.21 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0012
TitelPostdienstleistungen ZMG Uelzen über Dataport AöR Altenholz
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung30
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung96 597 500,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 020 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 1, 6, 7, 20, 30 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 1, 6, 7, 20, 30
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen13
Zahl sauberer Fahrzeuge13
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen50
Zahl sauberer Fahrzeuge14
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 037 500,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNordwest-Mail GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 2 und 5 vom 3. Februar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 2 und 5
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen9
Zahl sauberer Fahrzeuge9
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung3 375 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDeutsche Post InHaus Services
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für das Los 3 vom 27. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Los 3
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen66 435
Zahl sauberer Fahrzeuge28 526
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge28 526
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung14 250 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCitipost Nordwest GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für das Los 4 vom 30. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Los 4
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen38
Zahl sauberer Fahrzeuge38
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung7 200 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNordwest-Mail GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 2 und 5 vom 3. Februar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 2 und 5
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen38
Zahl sauberer Fahrzeuge38
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung14 100 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 1, 6, 7, 20, 30 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 1, 6, 7, 20, 30
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen38
Zahl sauberer Fahrzeuge38
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung8 430 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 1, 6, 7, 20, 30 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 1, 6, 7, 20, 30
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen13
Zahl sauberer Fahrzeuge13
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieN3
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen50
Zahl sauberer Fahrzeuge14
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 965 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST Göttingen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für das Los 8 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Los 8
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge1
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen27
Zahl sauberer Fahrzeuge10
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 700 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für das Los 9 vom 30. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Los 9
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen14
Zahl sauberer Fahrzeuge6
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 200 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST Osnabrück GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für das Los 10 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Los 10
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen70
Zahl sauberer Fahrzeuge53
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung22 000 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 1, 6, 7, 20, 30 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 1, 6, 7, 20, 30
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen13
Zahl sauberer Fahrzeuge13
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen10
Zahl sauberer Fahrzeuge14
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung320 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebote für die Lose 1, 6, 7, 20, 30 vom 31. Januar 2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags042 - RV - PDL/2024 - 03.443 Lose 1, 6, 7, 20, 30
TitelRahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen13
Zahl sauberer Fahrzeuge13
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieN1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen50
Zahl sauberer Fahrzeuge14
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailmathias.garche@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Internetadressehttp://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungCITIPOST GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 56107
PostanschriftLilienthalstraße 19
StadtHannover
Postleitzahl30179
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailb.pickert@citipost.de
Telefon0511-12123280
Internetadressehttp://www.citipost.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungNordwest-Mail GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 23210
PostanschriftDuckwitzstr. 84
StadtBremen
Postleitzahl28199
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailfrank.rosebrock@nordwest-mail.de
Telefon0421 4603882240
Internetadressehttp://www.citipost.de/Bremen
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungCITIPOST Osnabrück GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 200140
PostanschriftWeiße Breite 4
StadtOsnabrück
Postleitzahl49084
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailj.philipps@citipost-os.de
Telefon054160013810
Internetadressehttps://www.citipost-os.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0010
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDeutsche Post InHaus Services
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHR B 6801
PostanschriftSträßchensweg 10
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-MailDPIHS.Ausschreibung.Management@Deutschepost.de
Telefon0228 5202-0
Internetadressehttps://www.deutschepost.de/de/d/dp-ihs.html
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungCitipost Nordwest GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 200078
PostanschriftWilhelmshavener Herrstr. 276
StadtOldenburg
Postleitzahl26125
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
E-Mailinfo@citipost-nordwest.de
Telefon+49 44199883666
Fax+49 44199883647
Internetadressehttp://www.citipost-nordwest.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungCITIPOST Göttingen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 201503
PostanschriftDransfelder Str. 1
StadtGöttingen
Postleitzahl37079
Land, Gliederung (NUTS)Göttingen (DE91C)
LandDeutschland
E-Maild.borchert@citipost-goettingen.de
Telefon0551-634121-10
Fax0551-634121-24
Internetadressehttp://www.citipost.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0008
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 4114
PostanschriftBahnhofstraße 17
StadtMagdeburg
Postleitzahl39104
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailmichael.dauksch@biberpost.de
Telefon0391-5999-381
Fax0391-5999-343
Internetadressehttps://biberpost.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0009
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdc577d98-8530-47fa-8338-189ee3d19582  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/04/2025 11:07:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung266192-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe80/2025
Datum der Veröffentlichung24/04/2025