266212-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Wissenschaftlich-methodische Begleitung der Durchführung eines Wettbewerbs für den CSR-Preis der Bundesregierung
OJ S 76/2026 20/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wissenschaftlich-methodische Begleitung der Durchführung eines Wettbewerbs für den CSR-Preis der Bundesregierung
Beschreibung: Der CSR-Preis der Bundesregierung ist ein wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung und hebt gute Beispiele gesellschaftlich verantwortlichen Handelns von Unternehmen hervor. Er ist seit 2013 fünfmal verliehen worden, jeweils unter der Schirmherrschaft der amtierenden Bundesminister*innen für Arbeit und Soziales. Der Preis soll Anfang 2028 erneut verliehen werden. Der CSR-Preis ist ein etabliertes Format mit hohem Renommee, das bei Unternehmen und Stakeholdern weithin bekannt ist. Seine Alleinstellungsmerkmale sind die wissenschaftlich begleitete Auswahl der Preisträger*innen, sowie die Entscheidungsfindung durch eine Multi-Stakeholder-Jury unter Vorsitz des BMAS. Der CSR-Preis zeichnet Unternehmen für nachhaltiges Wirtschaften aus, auch entlang der Lieferkette. Die Sichtbarmachung solcher Vorbilder gibt anderen Unternehmen eine wichtige Orientierung. Die Preisträger*innen der letzten Jahre haben gezeigt, dass verantwortungsvolle Unternehmensführung kein Kostenfaktor ist, sondern dass sich wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Mehrwert kombinieren lassen. Gesucht werden vorbildhafte Projekte und Maßnahmen in Unternehmen in verschiedenen Themenfeldern, die zeigen, wie verantwortliche und nachhaltige Unternehmensführung gelingen kann. Die Beispiele sollen zur Nachahmung anregen. Wie bereits beim letzten Wettbewerbsdurchgang soll der CSR-Preis 2028 nicht die gesamte Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen auszeichnen, sondern Maßnahmen und Projekte in mehreren vordefinierten Kategorien. Die Kategorien werden bis zur Veröffentlichung der Wettbewerbsausschreibung noch überarbeitet. Alle wichtigen Etappen des CSR-Preises werden durch einen Dienstleister wissenschaftlich begleitet. Neben dem Feinschliff bei der Kategorienentwicklung liegen die Schwerpunkte der Arbeit vor allem auf der Analyse der Bewerbungen, der qualitativen Validierung der eingereichten Maßnahmen und der Aufbereitung der Ergebnisse für die Preis-Jury. Wir suchen einen Dienstleister, der den Wettbewerb fachlich-methodisch begleitet. Fol-gende Aufgaben werden erwartet: · Weiterentwicklung der Kriterien für die Preiskategorien, Entwicklung der Fragen für das Bewerbungsformular, Erstellen einer Bewertungsmatrix · Sichtung der eingegangenen Bewerbungen anhand der Bewertungsmatrix · Erstellung einer Long-List in Abstimmung mit dem BMAS · Aufbereitung der Ergebnisse für die Jury sowie Vor-Ort-Präsentation der Auswertung bei der Jurysitzung · Erstellung einer Short-List auf Basis der Jury-Entscheidung · Operationalisierung der qualitativen Untersuchung der Maßnahmen auf der Short-List, jeweils in Abstimmung mit dem BMAS (mehrere Abstimmungsschleifen): Identifizierung von relevanten Stakeholdern (z.B. Zivilgesellschaft, Anwohner*innen, Wissenschaft), Entwicklung von Interviewleitfäden für (1) die Unternehmen auf der Short-List sowie (2) die relevanten Stakeholder, Identifizierung möglicher Quellen für die Umfeld-Analyse, Entwicklung eines Auswertungskonzeptes · Durchführung von je 15 leitfadengestütztem Interview vor Ort bei allen Unternehmen der Short-List (insgesamt ca. 15 Interviews), inklusive Terminfindung-, Abstimmung · Durchführung von mindestens je 2 leitfadengestützten Stakeholder-Befragungen (telefonisch / online) zu allen Unternehmen der Short-List (insgesamt ca. 30-35 Interviews) · Umfeld-Recherche bei den nominierten Unternehmen (z.B. Presseberichte) · Aufbereitung der Analyse-Ergebnisse für die Jury und Vor-Ort-Präsentation bei einer Jurysitzung · Erstellung von Steckbriefen für alle Maßnahmen auf der Short-List unter Berücksichtigung der Anregungen der Jury
Kennung des Verfahrens: 92a7f810-14cc-477d-b4dc-d660f913ab1f
Interne Kennung: ZVS-04812-6/44
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Betrug: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Wissenschaftlich-methodische Begleitung der Durchführung eines Wettbewerbs für den CSR-Preis der Bundesregierung
Beschreibung: Der CSR-Preis der Bundesregierung ist ein wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung und hebt gute Beispiele gesellschaftlich verantwortlichen Handelns von Unternehmen hervor. Er ist seit 2013 fünfmal verliehen worden, jeweils unter der Schirmherrschaft der amtierenden Bundesminister*innen für Arbeit und Soziales. Der Preis soll Anfang 2028 erneut verliehen werden. Der CSR-Preis ist ein etabliertes Format mit hohem Renommee, das bei Unternehmen und Stakeholdern weithin bekannt ist. Seine Alleinstellungsmerkmale sind die wissenschaftlich begleitete Auswahl der Preisträger*innen, sowie die Entscheidungsfindung durch eine Multi-Stakeholder-Jury unter Vorsitz des BMAS. Der CSR-Preis zeichnet Unternehmen für nachhaltiges Wirtschaften aus, auch entlang der Lieferkette. Die Sichtbarmachung solcher Vorbilder gibt anderen Unternehmen eine wichtige Orientierung. Die Preisträger*innen der letzten Jahre haben gezeigt, dass verantwortungsvolle Unternehmensführung kein Kostenfaktor ist, sondern dass sich wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Mehrwert kombinieren lassen. Gesucht werden vorbildhafte Projekte und Maßnahmen in Unternehmen in verschiedenen Themenfeldern, die zeigen, wie verantwortliche und nachhaltige Unternehmensführung gelingen kann. Die Beispiele sollen zur Nachahmung anregen. Wie bereits beim letzten Wettbewerbsdurchgang soll der CSR-Preis 2028 nicht die gesamte Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen auszeichnen, sondern Maßnahmen und Projekte in mehreren vordefinierten Kategorien. Die Kategorien werden bis zur Veröffentlichung der Wettbewerbsausschreibung noch überarbeitet. Alle wichtigen Etappen des CSR-Preises werden durch einen Dienstleister wissenschaftlich begleitet. Neben dem Feinschliff bei der Kategorienentwicklung liegen die Schwerpunkte der Arbeit vor allem auf der Analyse der Bewerbungen, der qualitativen Validierung der eingereichten Maßnahmen und der Aufbereitung der Ergebnisse für die Preis-Jury. Wir suchen einen Dienstleister, der den Wettbewerb fachlich-methodisch begleitet. Fol-gende Aufgaben werden erwartet: · Weiterentwicklung der Kriterien für die Preiskategorien, Entwicklung der Fragen für das Bewerbungsformular, Erstellen einer Bewertungsmatrix · Sichtung der eingegangenen Bewerbungen anhand der Bewertungsmatrix · Erstellung einer Long-List in Abstimmung mit dem BMAS · Aufbereitung der Ergebnisse für die Jury sowie Vor-Ort-Präsentation der Auswertung bei der Jurysitzung · Erstellung einer Short-List auf Basis der Jury-Entscheidung · Operationalisierung der qualitativen Untersuchung der Maßnahmen auf der Short-List, jeweils in Abstimmung mit dem BMAS (mehrere Abstimmungsschleifen): Identifizierung von relevanten Stakeholdern (z.B. Zivilgesellschaft, Anwohner*innen, Wissenschaft), Entwicklung von Interviewleitfäden für (1) die Unternehmen auf der Short-List sowie (2) die relevanten Stakeholder, Identifizierung möglicher Quellen für die Umfeld-Analyse, Entwicklung eines Auswertungskonzeptes · Durchführung von je 15 leitfadengestütztem Interview vor Ort bei allen Unternehmen der Short-List (insgesamt ca. 15 Interviews), inklusive Terminfindung-, Abstimmung · Durchführung von mindestens je 2 leitfadengestützten Stakeholder-Befragungen (telefonisch / online) zu allen Unternehmen der Short-List (insgesamt ca. 30-35 Interviews) · Umfeld-Recherche bei den nominierten Unternehmen (z.B. Presseberichte) · Aufbereitung der Analyse-Ergebnisse für die Jury und Vor-Ort-Präsentation bei einer Jurysitzung · Erstellung von Steckbriefen für alle Maßnahmen auf der Short-List unter Berücksichtigung der Anregungen der Jury
Interne Kennung: ZVS-04812-6/44
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Erfahrung in der Durchführung von Wettbewerben 1.2 Erfahrung in der Durchführung qualitativer Befragungen 1.3 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen 1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern Als Nachweise zu 1.1 bis 1.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.2 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=854217
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813354
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 022899-527-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Telefon: 022899-527-0
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0228-9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation: 
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d57f5374-6060-40a8-b9cd-f43ea64c9476  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2026 12:14:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 266212-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/04/2026