26657-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – VgV Ingenieurbauwerke - Sanierung Ortsdurchfahrt Neuhausen auf den Fildern
OJ S 10/2025 15/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Neuhausen auf den Fildern
E-Mailsabine.heinrichs@kohlergrohe.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVgV Ingenieurbauwerke - Sanierung Ortsdurchfahrt Neuhausen auf den Fildern
BeschreibungDie Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 08.08.2024 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrensee3bd919-a4bd-48b3-b434-7439cd40e52b
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNeuhausen auf den Fildern
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelIngenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung
BeschreibungDie Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Ein Großteil der Straßendecke im zu sanierenden Straßenabschnitt der Kirchstraße ist in schlechtem Zustand. Ggf. sind in der Adenauerstraße ergänzende Maßnahmen an der Straßendecke durch die Gemeinde geplant. Diese sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Eine Zustandsbewertung der Kanalisation ist noch ausstehend. Trinkwasser- und Gasleitungen sind im Altzustand. Grundlage für die Planung ist eine Verkehrsuntersuchung der Kirchstraße durch die Bernard Gruppe im Oktober 2023. Die Verkehrsbelastung der L 1202 wird mit ca. 9.600 Kfz/24h angegeben (SVZ BW 2019). Die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt, im Bereich zwischen Enten- und Karlstraße auf 30km/h. Durch die Steigung der Kirchstraße in nördlicher Richtung kommt es zu einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz und Radverkehr bergaufwärts. Eine mögliche Ausweitung des Tempo 30 Bereichs ist zu prüfen. Die Ortsdurchfahrt wird durch den Busverkehr genutzt. Auch Schwertransporte werden bei Bedarf zugelassen, auch wenn die Straße keine offiziell ausgewiesene Schwerlaststrecke darstellt. Es ist mit dem RP Stuttgart zu klären ob die Anforderungen an lichte Höhe (5,5m) und Belastung (218t) eingehalten werden müssen/können, da hier Konflikte u.a. mit den bestehenden unterirdischen Leitungen entstehen. Für den Busverkehr befinden sich 3 Haltestellen im Untersuchungsgebiet, die teilweise nicht barrierefrei sind und umgestaltet werden sollen. Die Kirchstraße und ihre Querungsmöglichkeiten sind Bestandteil der Schulwege in Neuhausen auf den Fildern. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist eine Verbreiterung der Gehwege, die derzeit 1,5m oder schmaler sind, auf 2m angestrebt. Die beiden bestehenden Ampelanlagen im südlichen Straßenabschnitt sollen beibehalten werden. Im Bereich der Busbucht ist die Schaffung einer regelkonformen Insel zur Querung der Kirchstraße erforderlich, da die bestehende Mittelinsel zu schmal ist. Die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist anzuwenden. Da der vorhandenen Straßenquerschnitt mit durchschnittlich 10m zu schmal ist für die Summe aller Nutzungsansprüche – Kfz/ÖPNV, ruhender Kfz-Verkehr, Fußverkehr, Radverkehr - wurden Varianten mit Fokus auf bestimmte Nutzergruppen untersucht. Dabei wird die Variante mit Fokus auf Fußverkehr und Parken als die praktikabelste mit Möglichkeit zur Berücksichtigung aller Ansprüche bewertet. Als Maßnahmen werden dabei angestrebt: • eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,5m • die Verbreiterung der Gehwege (>= 2m mindestens einseitig) • Integration der bestehenden Querungsmöglichkeiten • die Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn, ggf Pflanzung von Bäumen an ausgewählten Stellen • Umbau der Bushaltestelle Friedrich-Schiller-Schule (Umwandlung östliche Busbucht in Halt auf der Fahrbahn, barrierefreier Umbau südlicher Haltepunkt, Schaffung einer richtlinienkonformen Mittelinsel zur Querung) • sowie Verbesserungen für den Radverkehr durch ggf. Erweiterung der Tempo 30 Bereiche. Die Länge des zu sanierenden Straßenabschnitts beträgt ca. 1.500m (Verkehrsanlage, Kanalisation, Trinkwasserleitung) mit einem geplanten Straßenquerschnitt von 6,5 m zzgl Gehwege beidseitig (mind. einseitig >=.2m). In der späteren Ausführung kann sich diese Länge im Bereich der Kanalisation auch noch reduzieren. Eine Auswertung der durchgeführten Kanalinspektion wird aktuell erstellt. Auf dieser Grundlage kann im Rahmen der Planung der Umfang der Maßnahme bezogen auf die Kanalisation noch angepasst werden. Es sind Kanalquerschnitte von DN 250 bis DN 500 vorhanden bzw zu planen. Die Nettobaukosten für die Verkehrsanlagen werden auf ca. 3 Mio. € geschätzt, für die Kanalisation kann von ca. 1,5 Mio. € und für die Trinkwasserleitung von ca. 0,8. Mio. € ausgegangen werden. An der Finanzierung der Sanierung ist in Teilen das Land BW beteiligt (für die Fahrbahn). Hierfür ist durch die Planer eine getrennte Kostenstandsermittlung im Rahmen der Schlussrechnungs- bzw. AZ-Prüfung zu erstellen. Geplanter zeitlicher Ablauf: Planung, Genehmigung und Baubeschluss 2024, Ausschreibung Anfang 2025, Baubeginn ca. Mitte 2025 – voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: - ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die LPH 1-3 beauftragt. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.
Interne KennungE36675442
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNeuhausen auf den Fildern
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektorganisation
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektmanagement
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHonorarangebot
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Neuhausen auf den Fildern
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKlinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsIngenieurbauwerke
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsIngenieurbauwerke
Datum des Vertragsabschlusses06/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Neuhausen auf den Fildern
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Neuhausen auf den Fildern
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00007030
PostanschriftSchlossplatz 1
StadtNeuhausen
Postleitzahl73765
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
Kontaktpersonkohler grohe architekten
E-Mailsabine.heinrichs@kohlergrohe.de
Telefon071176963937
Internetadressehttp://www.neuhausen-fildern.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Internetadressehttp://www.rp-karlsruhe.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKlinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE146151202
StadtStuttgart
Postleitzahl70499
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailinfo@klinger-partner.de
Telefon07116933080
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungKlinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungac88fb37-d5be-417b-9e96-78da5adf92e7  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/01/2025 10:03:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung26657-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe10/2025
Datum der Veröffentlichung15/01/2025