267436-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten – Vergabenummer: NTM-01-10.002-VE3.010
OJ S 81/2025 25/04/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
E-Mailtobias.freiberg@kapellmann.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabenummer: NTM-01-10.002-VE3.010
BeschreibungAbbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Kennung des Verfahrens0dc7e991-d3a5-4850-88c3-c93e161c9d8f
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45262670 Metallbauarbeiten, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung, 45212322 Bau von Theatern
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAbbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
BeschreibungDas Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen Gegenstand der Leistung sind unter anderem - Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung - Rückbau und Demontage der TGA - Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung - Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen - Bühnenholz-Entsorgung - Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022 Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2028 Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 07.11.2022 Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 08.08.2025
Interne KennungNTM-01-10.002-VE3.010
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns07/11/2022
Enddatum der Laufzeit08/08/2025
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleStadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim - Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 179 978,68 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungProklima GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAbbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 179 978,68 EUR
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsNTM-01-10.002-VE3.010
Datum des Vertragsabschlusses22/07/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung419745-2022
Identifikator des geänderten VertragsNTM-01-10.002-VE3.010
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
BeschreibungIm Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen (vgl. nachstehend I.), (1) und (2)), die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den nachstehend unter I.), (2) notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend unter I.), (1) ausgefürhte Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenI.) Im Zuge der Generalsanierung wurden zusätzliche Leistungen beim Bestandsauftragnehmer im nachfolgend beschriebenen Umfang erforderlich: (1) Entsorgung Schadstoffe Asbest und KMF: Im Zuge des Ausbaus der Werksteinplatte im Foyer wurden im Untergrund Sandaufschichtungen festgestellt. Diese Sandbeschichtungen wurden mittels eines Saugbaggers entfernt. Die in weiten Teilen des Foyers innerhalb der Leitungsgräben angetroffenen Sandauffüllungen enthalten nachweislich schadstoffbelastete Bestandteile, insbesondere Asbest und KMF wegen der durchlaufenden Rohrleitungen. Unter Berücksichtigung der festgestellten Schadstoffe sind die Auffüllungen im abgeschotteten Sanierungsbereich auszubauen, sicher zu verpacken und abschließend auszuschleusen. Aufgrund der festgestellten Schadstoffbelastung muss der Saugbagger unmittelbar nach dem Einsatz gereinigt werden. Die schadstoffbelasteten Sandaufschichtungen sind entsprechend zu verpacken und ordnungsgemäß zu entsorgen. Um eine Kontamination des anfallenden Regenwassers zu verhindern, wurde unverzüglich ein provisorischerer Wetterschutz installiert, um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden (Position 0N.56.0025-0027). (2) Entsorgung Schadstoffe im Pavillon: Im Zuge der Sanierungsarbeiten an den Flachdächern des Pavillons wurden unterhalb des verlegten Gefälleestrichs zusätzliche Schadstoffe, insbesondere PAK-haltiger Teerkork sowie PAK- und asbesthaltige Dampfsperren, festgestellt. Um eine vollständige Schadstofffreiheit der Pavillondächer zu gewährleisten, ist der Ausbau dieser Materialien vorgesehen (Nachtrag 54). Die Entsorgung der betroffenen Materialien erfolgt gemäß den Positionen 0N.56.0028-34. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den betroffenen Dächern wurden bereits im Nachtrag 54 ausgeführt. II.) Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen (vgl. I.), (1)) innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld für den öffentlichen Auftraggeber nicht absehbar gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Beauftragung der vorstehend unter I.) (2) genannten Leistungen ist ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Bei den Leistungen handelt es sich um Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Dem Bestandsauftragnehmer stehen bereits die fachlich erforderlichen Mitarbeiter, Arbeitsmittel und Betriebsmittel (Schleusen, Gebläse, Radlader, Maschinen, Geräte etc.) auf der Baustelle zur Verfügung und können bei Bedarf kurzfristig ergänzt oder beschafft werden. Zudem ist mit erheblichen Schwierigkeiten im Ablauf sowie mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen. Weitere BE-Maßnahmen sind auf der stark begrenzten Baustellenfläche nicht zumutbar und können zusätzliche Lagerungskosten nach sich ziehen. Aufgrund der laufenden Aushub- und Rohbauarbeiten in den Baugruben für Werkstätten, Stimmzimmer, OPS und Chorprobe sind die vorhandenen BE-Flächen bereits für baubegleitende Gewerke belegt. Es stehen daher keine weiteren Möglichkeiten für zusätzliche Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 56 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 235.240,11 Euro netto.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
RegistrierungsnummerDE 143845211
PostanschriftMozartstraße 9
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonRechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
E-Mailtobias.freiberg@kapellmann.de
Telefon+49 30399769-47
Sonstige Kontaktpersonen
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
PostanschriftDurlacher Allee 100  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungProklima GmbH
RegistrierungsnummerDE 1 888 62501
PostanschriftNordostpark 76
Stadt90411
PostleitzahlNürnberg
Land, Gliederung (NUTS)Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge881ae4d-bbd8-4878-8ece-97dbf87da9de  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/04/2025 15:10:44 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung267436-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe81/2025
Datum der Veröffentlichung25/04/2025