26781-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Dienstleistungen im Bauwesen
OJ S 11/2023 16/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln
Postanschrift: Deutz-Kalker-Str.18-26
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BAB A4 8-streifiger Ausbau von AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg,Kommunikative Begleitung des Projekts (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07717-00_45-22-5064
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 583 934,25 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, 72400000 Internetdienste, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Großprojekte treffen auf ein erhöhtes mediales wie öffentliches Interesse. Die Sensibilität der Bevölkerung ist gestiegen, die Akzeptanz formeller Genehmigungsverfahren gesunken. Bürgerinitiativen formieren und vernetzen sich schneller und fordern stärkere Transparenz und Mitbestimmung ein. Die Gefahr einer Emotionalisierung und Eskalation regionaler Konfliktpunkte ist gestiegen und das Aufkommen sozialer Medien hat diesen Trend weiter gestärkt. Insgesamt gibt es ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach frühzeitiger Kommunikation, Transparenz und Partizipation.
Daher soll der Planungsprozess zum 8-str. Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg inkl. dem Ausbau des AK Köln-Gremberg weiterhin kommunikativ begleitet werden.
Hierzu wird eine projektbezogene Beratungsleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation benötigt. Diese Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation. Eingriffe in das Lebensumfeld der Betroffenen, die Interessen diverser Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen sind bzgl. der Öffentlichkeit erklärungsbedürftig und diskussionswürdig. Um eine bessere Akzeptanz der Planungen zu erreichen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich.
Das Ziel soll sein, durch frühe Öffentlichkeitsbeteiligung die Akzeptanz für die beschriebene Maßnahme zu erhöhen. Durch einen aktiven Austausch sollen möglichst viele unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden.
Die kommunikative Begleitung soll während des gesamten Zeitraumes bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Das heißt, die Begleitung erfolgt während der Vorplanung und Entwurfsplanung des AK Köln-Gremberg bzw. der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme und während der Genehmigungsphase.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher und technischer Wert / Gewichtung: 45
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 180-509931
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 25_A-07717-00_45-22-5064
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ifok GmbH
Postanschrift: Berliner Ring 89
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 583 934,25 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDKHX
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680-800
Fax: +49 30403680-810
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680-800
Fax: +49 30403680-810
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/01/2023