267896-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Sicherheitsbarrieren – Coburg - Amt 32 - Beschaffung von Zufahrtsschutzsystemen
OJ S 76/2026 20/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Coburg
E-Mailbeschaffungsamt@coburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelCoburg - Amt 32 - Beschaffung von Zufahrtsschutzsystemen
BeschreibungBeschaffung von Zufahrtsschutzsystemen
Kennung des Verfahrens8e475924-15b1-4471-9fbf-700bc14b13c6
Interne Kennung1200-0452-2026/000501
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensErst am 26.02.2026 wurde ein entsprechender Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zu diesem Zweck gefasst und zur Beschaffung vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Erst mit Genehmigung des Haushaltes für 2026 ist somit eine belastbare Ausschreibung möglich. Der März wurde für erforderliche Absprachen genutzt. Am 30.03.2026 fand eine Besprechung mit allen relevanten (Groß)Veranstaltern statt - ein erforderlicher Schritt zur Klärung des genauen Bedarfes. Die Beschaffung der neuen zertifizierten Sperren hat eine große Auswirkung auf den personellen und finanziellen Aufwand für die Veranstalter. Ab Juli startet der Reigen der Großveranstaltungen in Coburg mit Samba-Festival (10. - 12.07.2026), Schlossplatzfest (16. - 20.07.2026), Vogelschießen (31.07. - 09.08.2026), HUK-COBUG-OPEN-AIR (27.-30.08.2026). Hier ist ein einheitliches Sicherheitsniveau mit den zertifizierten Systemen zu gewährleisten.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt 1  
StadtCoburg
Postleitzahl96450
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftensiehe §§ 123 und 124 GWB
Korruptionsiehe §§ 123 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungsiehe §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbssiehe §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungensiehe §§ 123 und 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungsiehe §§ 123 und 124 GWB
Betrugsiehe §§ 123 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelssiehe §§ 123 und 124 GWB
Zahlungsunfähigkeitsiehe §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungensiehe §§ 123 und 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltersiehe §§ 123 und 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrensiehe §§ 123 und 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrensiehe §§ 123 und 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenssiehe §§ 123 und 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltensiehe §§ 123 und 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionensiehe §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungensiehe §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgensiehe §§ 123 und 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitsiehe §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernsiehe §§ 123 und 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätensiehe §§ 123 und 124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMobile Sperren mit klappbarem Segment
BeschreibungMobile Sperren mit klappbarem Segment (siehe Leistungsbeschreibung)
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtCoburg
Postleitzahl96450
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/07/2026
Enddatum der Laufzeit03/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Bei noch laufenden Referenzen (Abnahme noch nicht erfolgt) muss der geforderte Rechnungswert durch Addition der Abschlagsrechnungen bereits erreicht sein. Beschreibung der Referenzanforderung: Los 1: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. fünf mobilen Zufahrtsschutzsystemen mit manuell klappbarem Segment an einen AG Los 2: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. zehn mobilen Zufahrtsschutzsystemen ohne manuell klappbarem Segment an einen AG Anzahl der geforderten Referenzen: 2 Referenzen Form der Nachweisführung: Referenzblatt (siehe Vergabeunterlagen)

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Geforderter Mindestjahresumsatz in EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 500.000 EUR Form der Nachweisführung: Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d966852bf-563d15a440a1d11d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungElektronische Angebotsöffnung!
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Coburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelMobile Sperren ohne klappbarem Segment
BeschreibungMobile Sperren ohne klappbarem Segment (siehe Leistungsbeschreibung)
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtCoburg
Postleitzahl96450
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/07/2026
Enddatum der Laufzeit03/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Bei noch laufenden Referenzen (Abnahme noch nicht erfolgt) muss der geforderte Rechnungswert durch Addition der Abschlagsrechnungen bereits erreicht sein. Beschreibung der Referenzanforderung: Los 1: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. fünf mobilen Zufahrtsschutzsystemen mit manuell klappbarem Segment an einen AG Los 2: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. zehn mobilen Zufahrtsschutzsystemen ohne manuell klappbarem Segment an einen AG Anzahl der geforderten Referenzen: 2 Referenzen Form der Nachweisführung: Referenzblatt (siehe Vergabeunterlagen)

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Geforderter Mindestjahresumsatz in EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 500.000 EUR Form der Nachweisführung: Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d966852bf-563d15a440a1d11d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungElektronische Angebotsöffnung!
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Coburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Coburg
Registrierungsnummer09463000-0001SC1200-50
PostanschriftMarkt 1
StadtCoburg
Postleitzahl96450
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
LandDeutschland
E-Mailbeschaffungsamt@coburg.de
Telefon+49 9561893155
Fax+49 95618963155
Internetadressehttps://www.coburg.de/Vergabeseite
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer09-0358002-61
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer09-0358002-61
PostanschriftPromenade 27 (Schloss)
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6ece3d12-1e8b-4656-96dc-f5a87be261c8  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/04/2026 12:10:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung267896-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe76/2026
Datum der Veröffentlichung20/04/2026