Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konnte der Auftrag nur durch ein Unternehmen erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden war. Die weitere Bereitstellung des bereits angemieteten Materials musste zur tagtäglichen Versorgung der Soldaten zwingend unterbrechungsfrei erfolgen. Da weder Ersatzflächen zum Parallelaufbau durch einen anderen Auftragnehmer noch entsprechende Zeiträume vorhanden waren, in welchen die Küchenausstattung nicht für die Versorgung benötigt wird und in denen somit ein Abbau und Aufbau möglich gewesen wäre, war die Umsetzung aus technischen Gründen nur durch den bisherigen Auftragnehmer möglich.