268728-2021 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Datenbankdienste
OJ S 102/2021 28/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ref. Z.5 — Beschaffung, Materialwirtschaft, z.Hd. Herrn Philipp Koch
E-Mail: Philipp.Koch@bgr.de
Fax: +49 511-6433438
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: eowissenschaften und Rohstoffe

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Online-access Database
Referenznummer der Bekanntmachung: 104-10110522
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72320000 Datenbankdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Online-access to the SNL Metals & Mining Database 1. Feb 2021 — 31.Jan. 2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 182 107,00 USD
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Online-access to the SNL Metals & Mining Database 1. Feb 2021 — 31.Jan. 2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Die Nutzung der von S & P Global angebotenen Datenbank ist für die Arbeiten der BGR / DERA im Rahmen ihrer Kernaufgaben, d. h. rohstoffwirtschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, zwingend notwendig. Die Datengrundlage, die S&P Global (SNL) bietet, ist für die Bewertung der weltweiten Rohstoffmärkte, die durch die DERA kontinuierlich erfolgt, unerlässlich.
Im Rahmen der regelmäßigen Anfragen von BMWi und BMZ zur Rohstoffsituation einzelner Länder stellt die o. g. Datenbank die zwingend notwendige Informationsgrundlage.
Die DERA führt im Auftrag des BMWi die Bewertung von Anträgen für Ungebundene Finanzkredite (UFK) durch. Hierfür sind die von S & P Global verfügbaren Daten zum Thema „Mine Economics“ (vor allem die Cash-Cost-Informationen) von außerordentlicher Bedeutung und für die Bewertung unerlässlich. Auch für die Identifizierung und Bewertung neuer Rohstoffpotenziale im Rahmen der Länderkooperation sind die von S & P Global angebotenen Daten unerlässlich. Ferner wird von der DERA auch die Übersicht der Rohstoffprojekte in frühen Entwicklungsstadien für die Erstellung der Rohstoffrisikoberichte genutzt, um so das zukünftige Rohstoffangebot auf den Weltmärkten besser abschätzen und bewerten zu können. Gegenwärtig gibt es keine weiteren vergleichbaren Anbieter auf dem Markt, seit S & P Global (SNL) alle ähnlichen Datenbanken, wie Metals Economics Group und Intierra / RMG erworben hat.
Die oben beschriebenen, qualitativ hochwertigen Datenbankinhalte sind in dieser Kombination einmalig auf dem Markt der Rohstoffinformationen.
Der Versuch zur Herstellung von Wettbewerb würde somit ins Leere laufen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 104-10110522
Bezeichnung des Auftrags:
Online-access Database
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: S&P Global Market Intelligence LLC
Ort: New York
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 182 107,00 USD
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 182 107,00 USD
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2021