Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 232-484312
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erneuerung der EÜs und Tiefbahnsteige Bf. Dresden Hbf.
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31527270 Bahnsteigbeleuchtung, 44212120 Konstruktionen für Brücken, 45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
— Abbrucharbeiten (Mauerwerk + Überbauten) ca. 970 m,
— Abbrucharbeiten (Bahnsteigauffüllung) ca. 1 600 m,
— Erdarbeiten (Aushub) ca. 4 400 m,
— Erdarbeiten (Einbau) ca. 5 200 m,
— Betonarbeiten ca. 500 m,
— Stahlbetonarbeiten à ca. 760 m,
— Gründungsarbeiten (Mikropfähle) ca. 700 m,
— Tk-Arbeiten,
— TGA-Arbeiten,
— Zusammenhangsleistungen (Baufeldfreimachung) in den Gewerken Oberbau.
LST, OLA und EEA.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 30/03/2018Ende: 30/09/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 062-138207
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17GEI30107
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung EÜs und Tiefbahnsteige Bf. Dresden Hbf.
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 27/03/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Dresden
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
— Abbrucharbeiten (Mauerwerk + Überbauten) ca. 970 m,
— Abbrucharbeiten (Bahnsteigauffüllung) ca. 1 600 m,
— Erdarbeiten (Aushub) ca. 4 400 m,
— Erdarbeiten (Einbau) ca. 5 200 m,
— Betonarbeiten ca. 500 m,
— Stahlbetonarbeiten à ca. 760 m,
— Gründungsarbeiten (Mikropfähle) ca. 700 m,
— Tk-Arbeiten,
— TGA-Arbeiten,
— Zusammenhangsleistungen (Baufeldfreimachung) in den Gewerken
Oberbau, LST, OLA und EEA.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 30/03/2018Ende: 30/09/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Wiederherstellung Schachtdeckel
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Durch die Projektleitung konnte im Zuge der Ortstermine der Lph.3 nicht festgestellt werden, dass die Schachtdeckel durch die Bahnsteignutzung in den letzten 15 Jahren so verdreckt und oxidiert waren, dass eine Öffnung nur mit hoher Krafteinwirkung möglich ist. Im Zuge der Lph.3 gab es keine Einwände durch die Anlagenverantwortlichen. Eine probeweises Öffnen der Schachtanlagen im Zuge der Entwurfsplanung war nicht möglich, da hierfür Bahnsteigsperrungen erforderlich gewesen wären. Der Bauzeitliche Rückbau von Elektroenergieanlagen DB S&S zur Baufeldfreimachung bzw. Rückbau im Baufeld befindlichen Elektroenergieanlagen DB S&S ohne Funktion, welche das Baufeld im Projekt Dresden Hbf. in der Baudurchführung behindern ist Bestandteil dieses Vertrages. Folgen, welche aus dem Öffnen der Kabeltrassen entstehen, sehen wir demzufolge ebenfalls als Bestandteil des Vertrages.