Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die an AN gesandte Anordnung vom 20.4.2020 beinhaltet die zusätzliche Leistung, den Bauablaufplan Los 6.2 aufgrund des geänderten Bauablaufplans ArGe Los 9.4 (BAP Index 8) zu überarbeiten und umzusetzen. Ausdrücklich und zusätzlich sind mit der Anordnung vom 6.5.2020 und gemäß der MKA 088 folgende zusätzliche Leistungen angeordnet:
— Kompensation der durch Änderungen im Bauablauf von Vorgewerken aufgrund Auflagen aus dem Planrecht sich ergebenden geänderten Bauzeiten für die Oberleitungsanlage durch Einsatz aller Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen mit dem Ziel, die angemeldeten Sperrpausen ab Mitte Mai und den gepl. Abnahmebeginn am 25.5.2020 einzuhalten (z. Bsp. Abzug von Personal und Geräten anderer Baustellen, Einsatz mehrerer Bauspitzen, Parallelarbeiten, Wochenendarbeiten). Diese Leistungen waren in der Ausschreibung nicht enthalten, jedoch für eine Gesamtinbetriebnahme notwendig und sind Nachtragsleistungen zu vergeben. Erfolgt dies nicht werden Garantie- und Gewährlei