Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV kann der Auftraggeber Aufträge im Wege des Verhand-lungsverfahrens mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, sofern die Leistung aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. Die Herstellerfirma bestätigte, dass die geforderten Lizenzen nebst der dazugehörigen Pflege ausschließlich durch das Unternehmen selbst angeboten werden.