CPV-Code Hauptteil 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Kauf, Miete und Pflege Baramundilizenzen (8 126 Lizenzen).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2016Ende: 31/03/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 072-126408
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2015000167
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 21/03/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: baramundi software AG
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 605 099,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Wird ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so ist dieser gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de zu rügen; ansonsten ist der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unzulässig (der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Ferner ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 25/05/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72268000 Bereitstellung von Software
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kauf, Miete, Pflege Baramundilizenzen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2016Ende: 31/03/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 089,09 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: baramundi software AG
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachkauf, Nachmiete aufnahme in Pflege der zusätzlich Baramundilizenzen. (Insgesamt jetzt 10 018 Lizenzen)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Erhöhter Bedarf an Wohnraumarbeitsplätzen durch Corona.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)