269207-2023 - ErgebnisDeutschland-Wasserburg (Bodensee): Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 88/2023 05/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wasserburg (Bodensee)
Postanschrift: Lindenplatz 1
Ort: Wasserburg (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail: vgv@meixner-partner.de
Telefon: +49 8215010528
Fax: +49 821501010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserburg-bodensee.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierung der Halbinsel Wasserburg, Objektpl. der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, inkl. Verkehrsanlagenplanung gemäß Paragraph 45 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee) plant die Sanierung der Halbinsel. Wesentliche, jedoch nicht alle Bereiche der Halbinsel wurden in den 1980er Jahren saniert. Nun soll die Ortserneuerung fortgeführt werden und ein architektonisch ansprechendes Gesamtkonzept enstehen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Hauptort der Ausführung: Wasserburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021 inkl. Verkehrsanlagenplanung gemäß Paragraph 45 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung. Die künsterlische Oberleitung für die Hafenmauer (Ingenieurbauwerke) ist ebenfalls Bestandteil der Vergabe.
Die Gemeinde Wasserburg befindet sich im äußersten Südwesten des Freistaates Bayern und des Regierungsbezirkes Schwaben. Die nördliche Gemeindegrenze bildet die Grenze zum Bundesland Baden-Württemberg. Wasserburg liegt am Nordufer des Bodensees, fünf Kilometer westlich der bayrischen Kreisstadt Lindau (Bodensee) und östlich der Gemeinde Nonnenhorn, die ebenfalls zu Bayern gehört.
Das anstehende Projekt wird in vier Teilprojekte unterteilt:
Teilprojekt 1: Hafenpromenade - Leistungsphasen 7-9;
Teilprojekt 2: Uferpromenade - Leistungsphasen 3-9;
Teilprojekt 3: Kreuzungsbereich Halbinsel - Leistungsphasen 3-9;
Teilprojekt 4: Hintere Halbinsel - Leistungsphasen 3-9.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung und zunächst wird nur das Teilprojekt (Stufe 1) beauftragt werden.
Die LPH 1-6 für Teilprojekt 1 und die LPH 1-2 für die Teilprojekte 2-4 wurden bereits abgeschlossen. Die Planungen sollen auf den LPH 1-6 bzw. den LPH 1-2 des vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen der abgeschlossenen Leistungsphasen werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Den Planungen ging ein RPW-Wettbewerb voraus.
Nachfolgend sind grob dargestellt welche Sanierungsmaßnahmen bereits in den Leistungphasen 1-6 bzw. 1-2 festgelegt wurden:
- Die Sanierung der Ufermauer muss anhand der hochwertig gesalterischen Lösung umgesetzt werden
- Das Seeufer soll gestalterisch aufgewertet werden
- Die hintere Halbinsel ist an das Ortsbild anzupassen
- Der Straßenraum der Halbinselstraße ist neu zu gestalten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 45
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: Teilprojekt 1, LPH 7-9 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 2: Teilprojekt 2-4, LPH 3-4 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: Teilprojekt 2-4, LPH 5-7 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: Teilprojekt 2-4, LPH 8-9 gem. § 38 ff HOAI 2021
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 229-660458
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/05/2023