269258-2022 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Digital-TV-Boxen
OJ S 98/2022 20/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ENTEGA Plus GmbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Str. 100
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: karl-ludwig.schneider@entega.ag
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.entega.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Energie
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energiemanagement

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bereitstellung eines IPTV – White Label Service als ein Software – as – a - Service Produkt
Referenznummer der Bekanntmachung: IPTV NTEGA Plus
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32324600 Digital-TV-Boxen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit der Ausschreibung von IPTV White Label streben wir an, unseren Kunden einen attraktiven Mehrwert zu bieten. Damit verfolgen wir, als Unternehmen, das Ziel, neben Energie und Telekommunikationsdienstleistungen einen weiteren Service anzubieten, welcher im Zuhause des Kunden einen Platz findet. Dieser sollte sich durch eine bestmögliche Usability, einer innovativen Plattform und wertvollen Content auszeichnen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 246 050,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die ENTEGA Plus GmbH, mit Sitz in Darmstadt, ist ein regionales Unternehmen mit der Verantwortung, die Grundversorgung der Haushalte im Rhein – Main Gebiet in den Sektoren Energie und Telekommunikation zu sichern. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Kunden ein marktkonformes und wettbewerbsfähiges Produktportfolio zu bieten.
Mit der Ausschreibung von IPTV White Label streben wir an, unseren Kunden einen attraktiven Mehrwert zu bieten. Damit verfolgen wir, als Unternehmen, das Ziel, neben Energie und Telekommunikationsdienstleistungen einen weiteren Service anzubieten, welcher im Zuhause des Kunden einen Platz findet. Dieser sollte sich durch eine bestmögliche Usability, einer innovativen Plattform und wertvollen Content auszeichnen.
Der Anbieter verantwortet die Bereitstellung eines IPTV – White Label Service als ein Software – as – a - Service Produkt. Dieser Dienst ist optional mit Rechten gekoppelt und bereitzustellen. Der IPTV- White Label Service wird im Vertragsgebiet der ENTEGA vom Endkunden genutzt. Über eine technische Schnittstelle übernimmt der AG die IPTV- Signale des Dienstleisters. Um diesen für seinen Endkunden nutzbar zu machen, verteilt er es weiter in seinem eigenen Netz. Das Netz definiert sich über bestimmte IP-Adressenbereiche. Das IPTV White Label Produkt des Anbieters kann vom Auftraggeber individuell über eine eigens für ihn bereitgestellte Konfigurationsplattform für seine Endkunden gestaltet werden. Die Provisionierung der einzelnen Kundenkonfigurationen erfolgt über eine funktionsorientierte API (Applikationsschnittstelle) zwischen dem Dienstleister und dem AG. Alle Anforderungen zum IPTV White Label Produkt wird dem Anbieter zur Verfügung gestellt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-087531
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ocilion IPTV Technologies GmbH
Postanschrift: Schärdinger Straße
Ort: Ried im Innkreis
NUTS-Code: AT311 Innviertel
Postleitzahl: 4910
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 246 050,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bietereignung:
Zum Nachweis der Bietereignung (Punkt III.1 Teilnahmebedingungen) ist das Formblatt „Eigenerklärungen für Bieter“ zu nutzen und vollumfänglich auszufüllen sowie die geforderten Nachweise mit beizulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/05/2022