269332-2023 - ErgebnisDeutschland-Leipzig: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 88/2023 05/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Lotto-GmbH
Postanschrift: Oststrasse 105
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: s.holz@sachsenlotto.de
Telefon: +49 3418670630
Fax: +49 3418629327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsenlotto.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Dienstleister für staatl. Lotterien
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Durchführung von staatl. Lotterien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SEA/SEO, Display - Kampagnen
Referenznummer der Bekanntmachung: SLG2022-730-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
• Strategische und planerische Beratung im Zuge der Jahresplanung, sowie bei quartalsweisen Reviews mit dem Ziel der kontinuierlichen Optimierung der Performance
• Test und Vergleich möglicher Publisher
• Laufende Planung und Schaltung der Kampagnen
• Laufende Abstimmung mit den Vermarktern/ Publishern
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 04299 Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
• Strategische und planerische Beratung im Zuge der Jahresplanung, sowie bei quartalsweisen Reviews mit dem Ziel der kontinuierlichen Optimierung der Performance
• Test und Vergleich möglicher Publisher
• Laufende Planung und Schaltung der Kampagnen
• Laufende Abstimmung mit den Vermarktern/ Publishern
• Anlegen der Kampagne im AdServer
• Laufendes Tracking der relevanten KPIs
• wöchentliche Auswertungen der vorgegebenen Kampagnen
• tagesaktuelle Bereitstellung des Reportings/ dashboard
• Durchführung einer 2-wöchentlichen Videokonferenz mit dem Ziel Ergebnisreview, Performanceoptimierung, Besprechung anstehender Aktivitäten
• Laufende Optimierung und Monitoring der Kampagnen (derzeit etracker, künftig Google Analytics)
• Vorbereitung des Monatsreportings
• Regelmäßiger Summentausch/ Creatives-Check
• Erstellung & Steuerung der Sonderkampagnen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption SEA/Display Media Strategie / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Größe und Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596604
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Betreuung Online Marketing (SEA/SEO, Display)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Artefact Germany GmbH
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 80c
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Die zuständige Vergabekammer ist die
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 977-3800
Telefax: 0341 / 977-1049
Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Er ist insbesondere dann unzulässig, wenn;
- der Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/05/2023