269404-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Berufsausbildung – Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisstadt Unna
E-Mailvergabestelle@stadt-unna.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
BeschreibungDie Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben. Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest. Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen. Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt. Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt
Kennung des Verfahrens9afc12e3-09c2-4b49-b3ea-79fcbf049d02
Interne Kennung2025-0123
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80530000 Berufsausbildung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80560000 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFlorianstraße 1  
StadtUnna
Postleitzahl59423
Land, Gliederung (NUTS)Unna (DEA5C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFeuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXVDYYDYT4LQ9230 Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründehier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Korruption§ 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse: Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunghier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbshier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierunghier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Betrugsbekämpfunghier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelshier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Zahlungsunfähigkeithier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenshier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeithier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgehier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeithier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Entrichtung von Steuernhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenhier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSchulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
BeschreibungDie Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben.
Interne Kennung2025-0123
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80530000 Berufsausbildung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80560000 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFlorianstraße 1  
StadtUnna
Postleitzahl59423
Land, Gliederung (NUTS)Unna (DEA5C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFeuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv- spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 % ist. Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDas Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Für jedes Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet: 1. Preis Bewertung wie folgt: Punktwert Bieter= niedrigster Preis/Preis Bieter *3 (es wird auf zwei Nachkommastellen gerundet) Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl. !!!HINWEIS!!! Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben (Anlage 7). Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv- spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 % ist. Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt. 2. Digitalisierung (Ipad, Tablet Microsoft oder Tablet Android) Wird kein Tablet zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. I Pad mit aktuellster Software 3 Punkte Tablet Microsoft 2 Punkte Tablet Android 1 Punkt Kein Tablet-PC Ausschluss 3. Entfernung zum Rettungswachen Standort, Florianstraße 1,59423 Unna bis zur Adresse der Schule (nicht der Schulverwaltung) bis 15 km 3 Punkte über 15 bis 25 km 2 Punkte über 25 bis 35 km 1 Punkt über 35 km 0 Punkte 4.Entfernung der Krankenhäuser zur Durchführung der klinischen Ausbildung in max. 40 km Entfernung vom Rettungswachen Standort, Florianstraße 1 bis 10 km 3 Punkte Über 10 bis 25 km 2 Punkte über 25 bis 40 km Punkt über 40 km 0 Punkte 5. Ausreichend unentgeltliche schulnahe Parkmöglichkeit, max. 500 m von der Ausbildungsstätte entfernt 50 oder mehr Parkplätze 3 Punkte 30 bis 49 Parkplätze 2 Punkte 10 bis 29 Parkplätze 1 Punkt weniger als 10 Parkplätze 0 Punkte 6. Entfernung von Ausbildungsstätte und Simulationsräumen wird bewertet vor Ort (direkt an der Schule) 3 Punkte bis zu einem Umkreis von 5 km um die Schule 2 Punkte bis zu einem Umkreis von 15 km um die Schule 1 Punkt über 15 km von der Schule entfernt 0 Punkte Die Entfernungen werden über das Programm Google Maps ermittelt (kürzeste Entfernung). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/05/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYT4LQ9230/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYT4LQ9230
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYT4LQ9230
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/05/2025 10:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin27/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer erstellt einen Ausbildungsverlaufsplan für 4 Jahre über 3 Ausbildungsjahrgänge welcher die einzelnen Ausbildungsblöcke /Praktika (Schule, Klinik, Wache) aller Jahrgänge abbildet und in keinerlei Kollision zu dem in der Anlage befindlichen bestehenden Verlaufsplan (Anlage 5, Ausbildungsjahrgang 2024) steht. Eine Jahrgangsüberschneidung innerhalb der Praktika der Auszubildenden ist nicht zulässig.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungnach VOL/B, siehe Formular 512
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisstadt Unna
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreisstadt Unna
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreisstadt Unna
Registrierungsnummer059780036036-31001-48
PostanschriftRathausplatz 1
StadtUnna
Postleitzahl59423
Land, Gliederung (NUTS)Unna (DEA5C)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@stadt-unna.de
Telefon+49 23031033025
Fax+49 23031033097
Internetadressehttps://www.unna.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Str. 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514110
Fax+49 2514112165
Internetadressehttp://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfed8a9be-fd53-472e-805f-876fa731bbe8  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/04/2025 10:16:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung269404-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe81/2025
Datum der Veröffentlichung25/04/2025