Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2022Ende: 31/03/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 040-102071
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 341-2021-0449
Los-Nr.: 2 +3
Bezeichnung des Auftrags:
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Kleben, Verpacken und Versenden Briefumschläge, Kuvertierhüllen und Kompaktbriefe (Los 2) Versand-, Falten und Polstertaschen (Los 3)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 08/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ABE GmbH Associated Brands Europe
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2022Ende: 31/03/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 774 325,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Kaenguruh – the world of paper Niederlassung der ABE GmbH Associated Brands Europe
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Art und der Gesamtcharakter des Auftrags verändern sich nicht. Der Umfang des Auftrags erhöht sich um 40 % des ursprünglichen Auftragswerts.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Rohstoff- und Energiepreise haben sich neben der Corona-Pandemie seit Ausbruch des Russland-Ukraine-Konflikts im April 2022 zusätzlich rasant und massiv erhöht. Energielieferanten erheben nicht verhandelbare Zuschläge und Speditionspartner kündigen fristlos die Rahmenvereinbarungen. Insbesondere die Energie- und Transportkosten steigen aktuell aufgrund internationaler Handelsverflechtungen und der damit verbundenen Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft krisenbedingt weiter.Ein Ende des Russland-Ukraine-Konflikts und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland erscheinen nicht absehbar. Wirtschaft und Politik kündigen an, dass insbesondere die Preise für Strom, Gas, Mineralöl, fossile Brennstoffe usw. weiterhin spürbar steigen wer-den. Steigende Kapazitäten und Nachfrage der Pellet-Industrie oder die Verwendung von Biomasse im Bereich der Stromerzeugung (Umstieg von Kohle) treiben die Preise zusätzlich an. Diese Situation führt zu beispiellosen weiteren globalen Engpässen:
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)