270360-2026 - Ergebnis
Deutschland – Verkehrsüberwachungseinrichtung – Two (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
OJ S 77/2026 21/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
E-Mailprocurement.resources@giz.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTwo (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
BeschreibungTwo (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
Kennung des Verfahrens81e4847f-2f52-4103-8d68-a25d5843bb42
Interne Kennung7200077482
VerfahrensartNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Das Verfahren wird beschleunigtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 38582000 Röntgenkontrollausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMerdare, Kosovo
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (XKZZZ)
LandKosovo
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYT7QTNAX6# Communication takes place exclusively via the project area of the GIZ awarding marketplace. Price Ceiling: A net price ceiling of 6 million euro is established. Offers exceeding this price ceiling will be mandatorily excluded from further evaluation. GIZ reserves the right to exclude bidders based in countries outside the European Union, and that are neither a party to the World Trade Organization"s Agreement on Government Procurement nor have concluded another international agreement with the European Union on ensuring the equal and reciprocal opportunity to participate in public procurement procedures ("non-privileged third country"), from participating in this specific procurement procedure at any time during the procurement process. This also applies to bidding consortia with at least one member that is based in a non-privileged third country. Therefore, tenderers based in non-privileged third countries (including corresponding bidding consortia) are also not entitled to legal protection from review bodies under public procurement law.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTwo (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
BeschreibungTwo (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo and Training
Interne Kennung7200077482
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 38582000 Röntgenkontrollausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMerdare, Kosovo
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (XKZZZ)
LandKosovo
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungThe social standards can be found in the GIZ Code of Conduct for Contractors. These include, among others, gender equality, the human rights due diligence in global supply chains, fair working conditions, as well as the core labour standards of the International Labour Organization.
Gefördertes soziales ZielGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVarex Imaging Corporation
Angebot
Kennung des Angebots8 - 90031
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelVarex Imaging Corporation, 84104 Salt Lake City, UT
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Registrierungsnummer993-80072-52
PostanschriftDag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
StadtEschborn
Postleitzahl65760
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
E-Mailprocurement.resources@giz.de
Telefon+49 6196793106
Fax+49 6196791115
Internetadressehttps://www.giz.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVarex Imaging Corporation
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer81-3434516
Postanschrift1678 S. Pioneer Road
StadtSalt Lake City, UT
Postleitzahl84104
LandVereinigte Staaten
E-Mailandrea.palermo@vareximaging.com
Telefon+1 801 972 5000
Internetadressehttps://www.vareximaging.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfa391249-6d9b-4aac-a000-2f4392b62bcc  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/04/2026 16:35:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung270360-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe77/2026
Datum der Veröffentlichung21/04/2026