271279-2022 - ErgebnisDeutschland-Gelsenkirchen: Post- und Kurierdienste
OJ S 98/2022 20/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GELSENWASSER AG
Nationale Identifikationsnummer: DEA32
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Michael Rother, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
E-Mail: michael.rother@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708-1714
Fax: +49 209/708-1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gelsenwasser.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Andere juristische Person des privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Daseinsvorsorge (Strom, Gas, Wasser)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Postdienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 045220419PDL
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/ Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional)
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64100000 Post- und Kurierdienste, 64112000 Briefpostdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung: Region NRW
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) und deren Zustellung im Zustellgebiet, das alle Postleitzahlen abdeckt, die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Siehe Vergabeunterlagen / Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen
Preis - Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 1 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64100000 Post- und Kurierdienste, 64112000 Briefpostdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: national/deutschlandweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und
Großbriefe) und deren Zustellung in allen Postleitzahlengebieten im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Siehe Vergabeunterlagen / Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen
Preis - Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 2 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 079-212855
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren (Los 1 und Los 2) gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die in beiden Losen ausgeschriebenen Vorsortierleistungen, so nicht anbieten kann bzw. will. Eine solche Vorsortierung durch den Auftragnehmer ist ausweislich der Rückmeldungen weder aus zeitlichen noch aus technischen Gründen möglich. Der öffentliche Auftraggeber ist in der Folge gezwungen, die Vorsortierleistungen selbst zu erbringen und aus den Vergabeunterlagen zu streichen. Denn eine Vergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen ist objektiv sinnlos geworden. Mildere Mittel standen angesichts der erheblichen Wettbewerbsrelevanz der Änderung nicht zur Verfügung. Der öffentliche Auftraggeber wird daher zeitnah die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und das Verfahren erneut einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnahe eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren veröffentlichen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/05/2022