271454-2022 - ErgebnisDeutschland-Neuruppin: Umzugsdienste
OJ S 98/2022 20/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 33/34
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtneuruppin.de
Telefon: +49 3391/355-194
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umzug Grundschule Wilhelm Gentz Schulmöbel und Umzugskartons
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/23/4030
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98392000 Umzugsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rückzug der Grundschule "Wilhelm Gentz" in das neue Schulgebäude. Dies beinhaltet den Transport von Umzugskisten und Mobiliar.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 19 490,00 EUR / höchstes Angebot: 46 284,50 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung: Grundschule "Wilhelm Gentz" Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rückzug der Grundschule "Wilhelm Gentz" in das neue Schulgebäude. Dies beinhaltet den Transport von Umzugskisten und Mobiliar.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Auftraggeberin gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, der Begamis GmbH den Zuschlag frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu erteilen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Bezüglich der Gesamtbaumaßnahme Um- und Ausbau Grundschule Wilhelm Gentz wurde der Schwellenwert nach § 3 VgV überschritten. Es wurden die entsprechenden Vergabeverfahren nach den Regeln des GWB durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die Ausstattung der Schule weitestgehend neu angeschafft. Die vorliegende Leistung ist für die Inbetriebnahme der Schule nicht erforderlich, sondern dient maßgeblich zum Rückbau der Containerschule. Daher ist sie der Gesamtmaßnahme nicht zuzurechnen und die Auftraggeberin hat eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung (2022/23/4030) beabsichtigt die Auftraggeberin, frühestens am 30.05.2022 den Auftrag an die Begamis GmbH zu vergeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022/23/4030
Bezeichnung des Auftrags:
Umzug Grundschule Wilhelm Gentz Schulmöbel und Umzugskartons
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Begamis GmbH
Postanschrift: Marquardter Str. 17
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 36 134,45 EUR
Niedrigstes Angebot: 19 490,00 EUR / höchstes Angebot: 46 284,50 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Klarstellung: Das unter Ziffer V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebene Datum gibt den Zeitpunkt
an, an dem sich der Auftraggeber für einen Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer entschieden hat. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5R7UT
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB endet die Frist, innerhalb der die Unwirksamkeit des Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/05/2022