Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche,
wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von
vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag
vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür
erforderlichen Schritte vornimmt.
Es handelt sich vertragswesentlich um die Überlassung von Standardsoftware
gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf), Übernahme von Altdaten und
andere Migrationsleistungen sowie Erstellung des Gesamtsystems und
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Wartung, Schulung,
Projektmanagement und Anpassung der Software über optionale Leistungen.